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In der Strafprozessordnung gibt es etliche Regelungen, die für eine Beschränkung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen auf die Zeugnisverweigerungsrechte verweisen. Anne Schneider geht der Frage nach, inwieweit sich diese Regelungen mit den Gründen für die Einführung von Zeugnisverweigerungsrechten vereinbaren lassen. Hierbei orientiert sie sich an der Methodik der Gesetzgebungslehre. Zunächst analysiert sie die Interessen der einzelnen Akteure und lotet die Grenzen aus, die höherrangiges Recht dem Gesetzgeber setzt. Auf Basis dieser Ergebnisse bewertet sie anschließend das geltende Recht. Es zeigt…mehr

Produktbeschreibung
In der Strafprozessordnung gibt es etliche Regelungen, die für eine Beschränkung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen auf die Zeugnisverweigerungsrechte verweisen. Anne Schneider geht der Frage nach, inwieweit sich diese Regelungen mit den Gründen für die Einführung von Zeugnisverweigerungsrechten vereinbaren lassen. Hierbei orientiert sie sich an der Methodik der Gesetzgebungslehre. Zunächst analysiert sie die Interessen der einzelnen Akteure und lotet die Grenzen aus, die höherrangiges Recht dem Gesetzgeber setzt. Auf Basis dieser Ergebnisse bewertet sie anschließend das geltende Recht. Es zeigt sich, dass kein Interesse die gesetzliche Regelung vollständig erklären kann. Im Ergebnis schlägt Anne Schneider daher eine Neuregelung für alle Ermittlungsmaßnahmen vor, die auf die Akzessorietät zum Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet.
Autorenporträt
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2007 Erste Juristische Prüfung; LL.M.-Studium an der University of the West of England, Bristol; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Münster; 2010 Promotion; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2012-18 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht der Universität Bonn; 2018 Habilitation; seit 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim.