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Die Einstellung unter Auflagen nach § 153a StPO ist in den letzten Jahrzehnten zu einer der praktisch wichtigsten, doch zugleich kontroversesten Instrumente der Strafverfolgung in Deutschland avanciert. Ihre Befürworter bewerben die Entlastungs- und Entkriminalisierungseffekte der Vorschrift. Kritiker mahnen den vermeintlich konturenlosen Anwendungsbereich und die Möglichkeit eines »Freikaufs vom Verfolgungsrisiko« an. Vor diesem Hintergrund nimmt die Arbeit das umstrittene Anwendungsfeld der Einstellung aufgrund schwieriger Rechtslage zum Anlass, um Fragen der Verdachtsdogmatik bei 'hard…mehr

Produktbeschreibung
Die Einstellung unter Auflagen nach § 153a StPO ist in den letzten Jahrzehnten zu einer der praktisch wichtigsten, doch zugleich kontroversesten Instrumente der Strafverfolgung in Deutschland avanciert. Ihre Befürworter bewerben die Entlastungs- und Entkriminalisierungseffekte der Vorschrift. Kritiker mahnen den vermeintlich konturenlosen Anwendungsbereich und die Möglichkeit eines »Freikaufs vom Verfolgungsrisiko« an. Vor diesem Hintergrund nimmt die Arbeit das umstrittene Anwendungsfeld der Einstellung aufgrund schwieriger Rechtslage zum Anlass, um Fragen der Verdachtsdogmatik bei 'hard cases' im Strafrecht und nach den legitimatorischen Grundlagen von § 153a StPO zu untersuchen. Auf Basis einer historisch, verfassungs- und strafverfahrensrechtlich abgesicherten und zugleich eingegrenzten Interpretation dieser Vorschrift werden sodann Vorschläge für die Auslegung der gesetzlich normierten Einstellungsvoraussetzungen entwickelt.
Autorenporträt
Fabian Afshar studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg. Während des Studiums absolvierte er ein Auslandssemester an der University of Virginia School of Law. Nach der Ersten Juristischen Prüfung war er von 2014 bis 2019 promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit 2017 zugleich als Redaktionsassistent der medstra am Lehrstuhl von Professor Dr. Karsten Gaede an der Bucerius Law School tätig. Anfang 2020 wurde er zum Dr. iur. promoviert. Seit 2018 ist er Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht, u.a. mit Stationen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und am Bundesverfassungsgericht.