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Im zweiten Staatsexamen muss der Referendar damit rechnen, dass eine der beiden schriftlichen strafrechtlichen Prüfungsaufgaben eine Revisionsklausur ist. Da es in der praktischen Ausbildung für den Referendar kaum Möglichkeiten gibt, die in diesem Bereich theoretisch erworbenen Kenntnisse umzusetzen, stellt der Autor das notwendige Wissen insbesondere anhand von Fällen und Beispielen dar.
Aus dem Inhalt:
- Grundzüge und Wesen der Revision (Wesen, Revisionsgericht, Ablauf des Revisionsverfahrens)
- Zulässigkeit der Revision (Statthaftigkeit, Rechtsmittelbefugnis und Beschwer, Frist
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Produktbeschreibung
Im zweiten Staatsexamen muss der Referendar damit rechnen, dass eine der beiden schriftlichen strafrechtlichen Prüfungsaufgaben eine Revisionsklausur ist. Da es in der praktischen Ausbildung für den Referendar kaum Möglichkeiten gibt, die in diesem Bereich theoretisch erworbenen Kenntnisse umzusetzen, stellt der Autor das notwendige Wissen insbesondere anhand von Fällen und Beispielen dar.

Aus dem Inhalt:
- Grundzüge und Wesen der Revision (Wesen, Revisionsgericht, Ablauf des Revisionsverfahrens)
- Zulässigkeit der Revision (Statthaftigkeit, Rechtsmittelbefugnis und Beschwer, Frist und Form der Revisionseinlegung/-begründung, Rechtsmittelrücknahme/-verzicht, Prüfungsschema)
- Inhalt der Revisionsbegründung (Grundsätze, Revisionsantrag und Beschränkung der Revision, Verfahrenshindernisse, Rügearten, Einzelheiten zur Verfahrensrüge, Revisionsrügen in Bezug auf Urteilsfehler, Besonderheiten der Nebenklägerrevision)
- Prüfungsumfang und Entscheidung über die Revision (Prüfungsreihenfolge, Prüfung der Zulässigkeit/der Verfahrensvoraussetzungen/der Verfahrensrügen/aufgrund der Sachrüge, Entscheidung über die Revision)
Ein umfangreicher Anhang gibt eine Übersicht über die Aufgabentypen und die Häufigkeit einzelner Probleme in den Klausuren sowie die Aufbauschemata. Den Abschluss der Darstellung bildet eine vollständige Klausur mit Lösung.
Autorenporträt
Dr. iur. Norbert Mutzbauer ist Richter am Oberlandesgericht und Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG München I.