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Skript aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (ehem. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin (Fachbereich Polizeivollzugsdienst) Fachbereich Polizeivollzugsdienst), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kapitel Strafrecht Allgemeiner Teil verfolgt mehrere Ziele. Der Lernende soll zunächst an das Strafgesetzbuch herangeführt werden. Dabei wird sehr schnell deutlich: Strafrechtswissen leitet sich nicht allein aus dem Lesen einzelner Paragrafen her.Im nächsten Schritt soll der Securitykandidat erkennen: Für seine…mehr

Produktbeschreibung
Skript aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (ehem. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin (Fachbereich Polizeivollzugsdienst) Fachbereich Polizeivollzugsdienst), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kapitel Strafrecht Allgemeiner Teil verfolgt mehrere Ziele. Der Lernende soll zunächst an das Strafgesetzbuch herangeführt werden. Dabei wird sehr schnell deutlich: Strafrechtswissen leitet sich nicht allein aus dem Lesen einzelner Paragrafen her.Im nächsten Schritt soll der Securitykandidat erkennen: Für seine verantwortungsvolle Tätigkeit ist ein tiefergehendes Verständnis der Strafgesetzlehre erforderlich. Er muss Kenntnisse erwerben, die für die Berufspraxis von grundlegender Bedeutung sind. Denn: Die Aufgabe des Sicherheitsmitarbeiters besteht in der Verteidigung berechtigter Interessen anderer. Und: Dies geschieht zumeist durch die Unterbindung und Abwehr, oft genug aber auch durch die Teilnahme an der Aufklärung und Ermittlung von Straf-taten.Der Einstieg in den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs ist auf das berufsnotwendige Maß beschränkt. Er ermöglicht den richtigen Umgang mit dem Besonderen Teil und das Verständnis der einzelnen Straftatbestände. Denn: Allgemeiner und Besonderer Teil bilden eine untrennbare Einheit. Die Feststellung strafbaren Verhaltens steht immer am Ende einer mehrgleisigen Prüfung. Natürlich vollzieht sie sich in erster Linie an dem möglicherweise verletzten Straftatbestand. Einbezogen sind aber stets Überlegungen zu Versuch und Vollendung, zu Täterschaft und Teilnahme, zu Rechtswidrigkeit und Schuld. Diese Prüfung ist aber nur mit fundierten Grundkenntnissen zum Strafrecht Allgemeiner Teil möglich. Es gehört daher zum Rüstzeug für rechtlich einwandfreies, situationsgerechtes und damit insgesamt professionelles Handeln.
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