Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem Klick aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Anderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Anderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue Verhetzende Beleidigung , § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem Klick aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Anderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Anderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue Verhetzende Beleidigung , § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).