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Der Band behandelt systematisch und anschaulich die klausur- und examensrelevanten Nichtvermögensdelikte. Dazu zählen z.B. Mord und Totschlag, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Urkundenstraftaten, Verkehrs- und Amtsdelikte sowie Meineid und Siegelbruch. Das Werk vermittelt den Stoff durch einen klaren Aufbau, eine eingängige Sprache, Schemata und exakt auf die Probleme zugeschnittene Beispielsfälle.
Die 8. Auflage berücksichtigt bereits den Straftatbestand des Nachstellens (§ 238 StGB), der insbesondere das sog. Stalking unter Strafe stellt. Auch die übrigen Abschnitte sind
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Produktbeschreibung
Der Band behandelt systematisch und anschaulich die klausur- und examensrelevanten Nichtvermögensdelikte. Dazu zählen z.B. Mord und Totschlag, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Urkundenstraftaten, Verkehrs- und Amtsdelikte sowie Meineid und Siegelbruch. Das Werk vermittelt den Stoff durch einen klaren Aufbau, eine eingängige Sprache, Schemata und exakt auf die Probleme zugeschnittene Beispielsfälle.

Die 8. Auflage berücksichtigt bereits den Straftatbestand des Nachstellens (§ 238 StGB), der insbesondere das sog. Stalking unter Strafe stellt. Auch die übrigen Abschnitte sind durchgehend aktualisiert worden, vor allem die Ausführungen zu §§ 221, 224, 239a, b und 306ff. StGB. Darüber hinaus finden sich noch mehr Aufbauschemata und Hinweise zur Fallbearbeitung.

Rezension:
'Die beiden Bände zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches von Rengier gehören schon zu den Klassikern der Ausbildungsliteratur und angesichts der Schnelligkeit, mit welcher der Autor sein Werk konstant aktualisiert ist dies auch verdient. (...)
Die Examensvorbereitung im BT gelingt mit den beiden Büchern hervorragend. Lektüre und Kauf sind wärmstens zu empfehlen.'
In: studjur.online.de vom 16.02.2004, zur 5. Auflage '(...) Auf dem gut besetzten Markt der Lehrbücher zum besonderen Teil des Strafgesetzbuches gehören die beiden Bücher gewiss zur Spitzenklasse.'
Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld, in: Kriminalistik, 6/ 2003, zur 5. Auflage
Autorenporträt
Prof. Dr. Rudolf Rengier