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Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 8. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt.

Produktbeschreibung
Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 8. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt.
Autorenporträt
Urs Kindhäuser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und dort Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bußgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote.