Diese Definitionensammlung zum Besonderen Teil des Strafrechts verarbeitet den Lernstoff nach Art eines Lexikons zu einem strafrechtlichen Wörterbuch der gesetzlichen Begriffe, das etwa 170 alphabetisch angeordnete und kommentierte Definitionen umfasst. Der Gesetzgeber verwendet in den strafrechtlichen Normen des Besonderen Teils des StGB eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe. Für die Subsumtion eines Falles unter das Gesetz - und für das Verständnis einer Vorschrift überhaupt - benötigen Juristen in Ausbildung und Praxis eine möglichst genaue Kenntnis des jeweiligen Begriffs.
Die Zielsetzung dieses Lexikons ist, über Anerkanntes und Umstrittenes zuverlässig zu informieren und neueste Entwicklungen bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen: Die eigentliche Begriffsbestimmung enthält erweiterte Definitionen in Form abgestufter und differenzierter Aussagen; sie fasst konzentriert zusammen, was sich als "herrschende Meinung" durchgesetzt hat. Streitige und zweifelhafte Punkte werden als solche gekennzeichnet und ausführlich kommentiert. Das Problemfeld der Begriffe wird so verdeutlicht und durch Literatur- und Rechtsprechungshinweise mit markanten wörtlichen Zitaten sowie zusätzlichen Erläuterungen lehrbuchartig vertieft. Aus der Rechtsprechung werden wegweisende ("grundlegende") Entscheidungen sowie für typische oder auffällige Fallkonstellationen "beispielhafte" Fundstellen genannt.
Im Zuge der Neubearbeitung sorgen nun Randnummern und Fußnoten für mehr Übersichtlichkeit. Merkmale wie "beharrliches Nachstellen" ( 238 StGB), "unbefugtes Verwenden von Daten" und "Wegnahme" (
168 StGB) sind neu hinzugekommen. Die zuvor gesondert aufgeführten Formen der Urkunde sind nun unter dem Merkmal "Urkunde (Begriff allgemein)" versammelt, "vis compulsiva" und "vis absoluta" finden sich in den Erläuterungen zum Merkmal "Gewalt".
Die Zielsetzung dieses Lexikons ist, über Anerkanntes und Umstrittenes zuverlässig zu informieren und neueste Entwicklungen bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen: Die eigentliche Begriffsbestimmung enthält erweiterte Definitionen in Form abgestufter und differenzierter Aussagen; sie fasst konzentriert zusammen, was sich als "herrschende Meinung" durchgesetzt hat. Streitige und zweifelhafte Punkte werden als solche gekennzeichnet und ausführlich kommentiert. Das Problemfeld der Begriffe wird so verdeutlicht und durch Literatur- und Rechtsprechungshinweise mit markanten wörtlichen Zitaten sowie zusätzlichen Erläuterungen lehrbuchartig vertieft. Aus der Rechtsprechung werden wegweisende ("grundlegende") Entscheidungen sowie für typische oder auffällige Fallkonstellationen "beispielhafte" Fundstellen genannt.
Im Zuge der Neubearbeitung sorgen nun Randnummern und Fußnoten für mehr Übersichtlichkeit. Merkmale wie "beharrliches Nachstellen" ( 238 StGB), "unbefugtes Verwenden von Daten" und "Wegnahme" (
168 StGB) sind neu hinzugekommen. Die zuvor gesondert aufgeführten Formen der Urkunde sind nun unter dem Merkmal "Urkunde (Begriff allgemein)" versammelt, "vis compulsiva" und "vis absoluta" finden sich in den Erläuterungen zum Merkmal "Gewalt".
(...) vertiefende Erläuterungen, die an Schärfe und Prägnanz ihresgleichen suchen (...) dienen dem Verständnis des Sinnzusammenhangs und ermöglichen insbesondere Studierenden ein "verstehendes Lernen", das die Voraussetzung dafür ist, sich in der Fülle des juristischen Stoffs zurechtzufinden.
Bei Küper nachzulesen lohnt aber nicht nur für Studierende, sondern für jeden, der mit Strafrecht zu tun hat, nicht zuletzt auch für Hochschullehrer. Kurz: Es ist jedem zu empfehlen, der schnell und zuverlässig auf die zentralen Definitionen und Diskussionen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts zugreifen will.
Professor Dr. Uwe Murmann, GA 2014, S. 719 f
Bei Küper nachzulesen lohnt aber nicht nur für Studierende, sondern für jeden, der mit Strafrecht zu tun hat, nicht zuletzt auch für Hochschullehrer. Kurz: Es ist jedem zu empfehlen, der schnell und zuverlässig auf die zentralen Definitionen und Diskussionen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts zugreifen will.
Professor Dr. Uwe Murmann, GA 2014, S. 719 f
Ein durchweg zu empfehlendes Kompendium zu den Tatbestandsmerkmalen des Besonderen Teils, das mehr ist als eine bloße Auflistung der gängigen Definitionen für die Reproduktion in Prüfungsarbeiten. Sein Mehrwert steckt nach Meinung des Rezensenten vielmehr in der Möglichkeit für Anfänger wie Fortgeschrittene, sich verständnisorientiert solide Begriffskenntnisse anzueignen.
Gregor Lienemann auf: http://dierezensenten.blogspot.com 8.9.2018
(...) vertiefende Erläuterungen, die an Schärfe und Prägnanz ihresgleichen suchen (...) dienen dem Verständnis des Sinnzusammenhangs und ermöglichen insbesondere Studierenden ein "verstehendes Lernen", das die Voraussetzung dafür ist, sich in der Fülle des juristischen Stoffs zurechtzufinden.
Bei Küper nachzulesen lohnt aber nicht nur für Studierende, sondern für jeden, der mit Strafrecht zu tun hat, nicht zuletzt auch für Hochschullehrer. Kurz: Es ist jedem zu empfehlen, der schnell und zuverlässig auf die zentralen Definitionen und Diskussionen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts zugreifen will.
Professor Dr. Uwe Murmann, GA 2014, S. 719 f
Gregor Lienemann auf: http://dierezensenten.blogspot.com 8.9.2018
(...) vertiefende Erläuterungen, die an Schärfe und Prägnanz ihresgleichen suchen (...) dienen dem Verständnis des Sinnzusammenhangs und ermöglichen insbesondere Studierenden ein "verstehendes Lernen", das die Voraussetzung dafür ist, sich in der Fülle des juristischen Stoffs zurechtzufinden.
Bei Küper nachzulesen lohnt aber nicht nur für Studierende, sondern für jeden, der mit Strafrecht zu tun hat, nicht zuletzt auch für Hochschullehrer. Kurz: Es ist jedem zu empfehlen, der schnell und zuverlässig auf die zentralen Definitionen und Diskussionen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts zugreifen will.
Professor Dr. Uwe Murmann, GA 2014, S. 719 f