Eine vergleichende Geschichte der Entwicklung des Strafrechts im Osten Deutschlands, ausgehend von den Anfängen in der SBZ unter dem Recht der SMAD über die Gründungsphase der DDR zu der Entwicklung und Entfaltung eines eigenen und sehr moderen Rechtssystems bis hin zu Diskussionen im internationalen Rahmen beschäftigt sich der Autor auch anhand eigener Erfahrungen mit dem Strafrecht in der DDR.