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Der Autor wagt ein äußerst schwieriges Unterfangen. Mit vorliegenden Band hat er einen Abriss über die Strafrechtsgeschichte der DDR geschrieben, beginnend in den Anfängen auf den Trümmern des Krieges 1945 mit der Tilgung von Nazigesetzen hin zum Bruch von überkommenen bürgerlichen Recht, wurde der Versuch gestartet, ein teils völlig neuartiges Recht zu schaffen. Die DDR konnte auf Erfahrungen nicht bauen, ging sie doch einen anderen Weg als der "große Bruder" - die Sowjetunion. Erich Buchholz selbst hat dieses Strafrecht mitgeprägt, mitverfasst. Er war jahrelang Dekan der juristischen…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor wagt ein äußerst schwieriges Unterfangen. Mit vorliegenden Band hat er einen Abriss über die Strafrechtsgeschichte der DDR geschrieben, beginnend in den Anfängen auf den Trümmern des Krieges 1945 mit der Tilgung von Nazigesetzen hin zum Bruch von überkommenen bürgerlichen Recht, wurde der Versuch gestartet, ein teils völlig neuartiges Recht zu schaffen. Die DDR konnte auf Erfahrungen nicht bauen, ging sie doch einen anderen Weg als der "große Bruder" - die Sowjetunion. Erich Buchholz selbst hat dieses Strafrecht mitgeprägt, mitverfasst. Er war jahrelang Dekan der juristischen Fakultät, bildete Generationen von jungen Juristen aus, international war er hoch angesehen. Und er ist einer der wenigen noch lebenden Zeitzeugen jener Zeit.
Die DDR ist vergangen. Was bleibt sind Erfahrungen und Erinnerungen. Erinnerungen werden bewahrt und Erfahrungen können Zukünftiges gestalten. Buchholz legt ein beeindruckendes Sammelwerk vor.
Autorenporträt
Erich Buchholz, Jahrgang 1927, arbeitete nach seinem Jura-Studium an der Berliner Humboldt-Universität als Dozent, dann als Professor mit Lehrauftrag, später als Ordinarius und Leiter des Instituts für Strafrecht. 1966 wurde er Dekan der juristischen Fakultät, 1976 Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der HUB. Seit 1990 arbeitet Prof. Buchholz als Rechtsanwalt.