Strafprozesse finden häufig das Interesse der Öffentlichkeit, und das Strafrecht ist auf dieses Interesse angewiesen, weil sich das Recht und seine praktische Handhabung in einem demokratischen Rechtsstaat im öffentlichen Diskurs behaupten und Akzeptanz finden müssen. Nur selten aber verfolgen die Bürger das Geschehen im Gerichtssaal unmittelbar als Zuschauer. In aller Regel informiert sich die Öffentlichkeit durch Medien wie Zeitungen, Fernsehen und zunehmend auch über das Internet. Damit erlangen aber auch die Eigengesetzlichkeiten medialer Informationserlangung und Berichterstattung Einfluss auf das Strafverfahren und dessen Bild in der Öffentlichkeit. Dem daraus resultierenden Spannungsverhältnis widmen sich die interdisziplinären Beiträge aus Theorie und Praxis, die im Rahmen eines vom Kriminalwissenschaftlichen Institut der Georg-August-Universität Göttingen veranstalteten Kolloquiums präsentiert wurden.