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Dem philosophischen Neukantianismus wird gemeinhin ein starker Einfluss auf die zeitgenössische Rechtswissenschaft bescheinigt. Die Reihe der angeblichen Neukantianer im Strafrecht reicht von Gustav Radbruch bis zu Edmund Mezger, diejenige der als neukantianisch geprägt geltenden Lehrstücke von der Entdeckung der normativen Tatbestandsmerkmale über die Materialisierung des Rechtswidrigkeitsbegriffs bis zum normativen Schuldverständnis. Ungeklärt ist bislang jedoch, ob die Strafrechtler nur mit dem Neukantianismus assoziierte Begriffe verwendet oder ob sie darüber hinaus auch die Tiefenstruktur…mehr

Produktbeschreibung
Dem philosophischen Neukantianismus wird gemeinhin ein starker Einfluss auf die zeitgenössische Rechtswissenschaft bescheinigt. Die Reihe der angeblichen Neukantianer im Strafrecht reicht von Gustav Radbruch bis zu Edmund Mezger, diejenige der als neukantianisch geprägt geltenden Lehrstücke von der Entdeckung der normativen Tatbestandsmerkmale über die Materialisierung des Rechtswidrigkeitsbegriffs bis zum normativen Schuldverständnis. Ungeklärt ist bislang jedoch, ob die Strafrechtler nur mit dem Neukantianismus assoziierte Begriffe verwendet oder ob sie darüber hinaus auch die Tiefenstruktur des philosophischen Neukantianismus rezipiert haben. Der Sammelband beantwortet diese Frage, indem er personen- mit sachbezogenen sowie wirkungsgeschichtlichen Analysen kombiniert und so genuin philosophische Einflüsse auf das Strafrechtsdenken der Zeit von primär innerdogmatischen Fragestellungen und Begründungstraditionen abschichtet. Auf diese Weise trägt er zur Erhellung der begründungstheoretischen Tiefenstruktur einer zentralen Epoche des neueren deutschen Strafrechtsdenkens bei.
Autorenporträt
ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg.

ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung sowie Strafrechtsgeschichte an der Universität Bonn.

ist Professor für Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel.