Darstellung der gängigen strafrechtlichen Klausurtypen für das zweite Staatsexamen anhand aktueller materieller und formeller Probleme.
Das erlernte Wissen in der Klausur umzusetzen, bereitet den meisten Referendaren besondere Schwierigkeiten. Die 'Strafrechtlichen Assessorklausuren mit Erläuterungen' geben dem Leser diesbezüglich Hilfestellung - mit ausführ-lichen Musterlösungen zu den gängigen Klausurtypen im Strafrecht. Dargestellt werden aktuelle materielle wie prozessuale Probleme, das Kapitel zur Revisionsklausur ist vollständig überarbeitet und aktualisiert. Der Klausurband vermittelt nicht nur die notwendige Klausurtechnik, sondern gibt vielmehr auch Einblick in examenswichtige strafrechtliche Problemstellungen.
Der Beratungsklausur, den Klausuren zum Haftrecht, Strafbefehlsverfahren und Strafurteil ist jeweils ein theoretischer Teil vorangestellt, der grundlegend in die Thematik einführt.
Behandelt werden u.a.:
- die staatsanwaltliche Abschlussverfügung
- der Schlussvortrag des Staatsanwalts
- das Haftrecht
- das Strafbefehlsverfahren
- die Beratung
- das Strafurteil
- das Gutachten nach eingelegter, aber noch nicht begründeter Revision
- das Fertigen einer Revisionsbegründungsschrift
- das Gutachten zur Vorbereitung einer Entscheidung des Revisionsgerichts
Das erlernte Wissen in der Klausur umzusetzen, bereitet den meisten Referendaren besondere Schwierigkeiten. Die 'Strafrechtlichen Assessorklausuren mit Erläuterungen' geben dem Leser diesbezüglich Hilfestellung - mit ausführ-lichen Musterlösungen zu den gängigen Klausurtypen im Strafrecht. Dargestellt werden aktuelle materielle wie prozessuale Probleme, das Kapitel zur Revisionsklausur ist vollständig überarbeitet und aktualisiert. Der Klausurband vermittelt nicht nur die notwendige Klausurtechnik, sondern gibt vielmehr auch Einblick in examenswichtige strafrechtliche Problemstellungen.
Der Beratungsklausur, den Klausuren zum Haftrecht, Strafbefehlsverfahren und Strafurteil ist jeweils ein theoretischer Teil vorangestellt, der grundlegend in die Thematik einführt.
Behandelt werden u.a.:
- die staatsanwaltliche Abschlussverfügung
- der Schlussvortrag des Staatsanwalts
- das Haftrecht
- das Strafbefehlsverfahren
- die Beratung
- das Strafurteil
- das Gutachten nach eingelegter, aber noch nicht begründeter Revision
- das Fertigen einer Revisionsbegründungsschrift
- das Gutachten zur Vorbereitung einer Entscheidung des Revisionsgerichts