Die strafrechtliche Ermittlung umfasst alle polizeilichen Befugnisse, Maßnahmen und Tätigkeiten, die bei begründetem Verdacht auf die Planung oder Begehung eines Verbrechens oder Vergehens durchgeführt werden. Im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung von Finanzdelikten werden Analysen in Fällen durchgeführt, in denen es erhebliche Hinweise auf organisierte Kriminalität gibt. Ziel der Finanzermittlung ist es, Beweise zu sammeln, die den Umfang, die Höhe und den tatsächlichen Wert des durch kriminelle Handlungen erworbenen Vermögens belegen.
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