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Die Personengruppen der Schlafenden, Bewusstlosen und Kleinstkinder haben viele Gemeinsamkeiten - allen voran, dass sie sich gegenüber einem Angriff auf ihre Rechtsgüter nicht verteidigen können. Sie werden jedoch in verschiedenen Tatbeständen des Strafgesetzbuches nicht immer einheitlich behandelt. Die Arbeit leistet einen tatbestandsübergreifenden Vergleich der verschiedenen Personen- und Deliktsgruppen unter Heranziehung medizinischer Erkenntnisse zu den Phänomenen Schlaf und Bewusstlosigkeit sowie der Entwicklung von Kleinstkindern. Dadurch werden diverse Unstimmigkeiten im aktuellen…mehr

Produktbeschreibung
Die Personengruppen der Schlafenden, Bewusstlosen und Kleinstkinder haben viele Gemeinsamkeiten - allen voran, dass sie sich gegenüber einem Angriff auf ihre Rechtsgüter nicht verteidigen können. Sie werden jedoch in verschiedenen Tatbeständen des Strafgesetzbuches nicht immer einheitlich behandelt. Die Arbeit leistet einen tatbestandsübergreifenden Vergleich der verschiedenen Personen- und Deliktsgruppen unter Heranziehung medizinischer Erkenntnisse zu den Phänomenen Schlaf und Bewusstlosigkeit sowie der Entwicklung von Kleinstkindern. Dadurch werden diverse Unstimmigkeiten im aktuellen Forschungsstand aufgezeigt und daran anknüpfend Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Es wird unter anderem dargelegt, dass Schlafende und Bewusstlose bei dem Mordmerkmal der Heimtücke zwingend gleich zu behandeln sind und darüber hinaus eine Reformierung des Mordmerkmals dringend geboten ist. Die Autorin unterbreitet hierfür auch einen eigenen Reformvorschlag.
Autorenporträt
Sandra Bachmayer studierte von 2014 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Für ihre Leistungen in der Juristischen Universitätsprüfung wurde sie im Jahr 2018 vom Alumni- und Förderverein der Juristischen Fakultät der LMU München e.V. mit dem Sylvester-Jordan-Preis ausgezeichnet. Im Anschluss an die Erste Juristische Prüfung war sie von 2020 bis 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Matthias Krüger an der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätig. Ab 2022 absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München.