Versicherungsbetrug, oftmals als Kavaliersdelikt missverstanden, hat sich zu einem Massenphänomen quer durch sämtliche Versicherungszweige entwickelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat es nicht nur mit Gelegenheitstätern, sondern in zunehmendem Maße mit professionell arbeitenden Banden vor allem in der Kraftfahrzeugversicherung zu tun. Die betrugsbedingt jährlich entstehenden Schäden sind immens und müssen letztlich von den redlichen Versicherungsnehmern getragen werden. Angesichts eines solchen Befunds stellt sich die zentrale Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten einer effizienten Betrugsabwehr. Die von der Versicherungswirtschaft primär praktizierte zivilistische Betrugsabwehr greift zu kurz und sollte nach Ansicht des Verfassers dringend durch die Fruchtbarmachung strafrechtlicher Instrumentarien ergänzt werden. In materiell-strafrechtlicher Hinsicht belegt die Untersuchung, dass sämtliche Erscheinungsformen des Versicherungsbetrugs rechtssicher einer Lösung auf der Basis des allgemeinen Betrugstatbestandes zugeführt werden können. Darüber hinaus erschließen sich dem vom Betrug betroffenen Versicherer im Zusammenhang mit der Initiierung eines Strafverfahrens bislang unbeachtet gebliebene Rechtsinstitute der materiellen Schadenswiedergutmachung. Der Autor plädiert damit aus Gründen der Nachhaltigkeit für eine zweispurig gelebte Abwehr von Versicherungsbetrug.
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