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Die Sanktionsbestimmung als ehemals revisionsfreie 'Domäne des Tatrichters' ist so weitgehend verrechtlicht, dass gute Kenntnisse des Sanktionenrechts für den Justizjuristen wie für den Strafverteidiger unverzichtbar geworden sind. Die gerade für das Sanktionenrecht typische Verzahnung von Rechtswissenschaft einerseits und Human- bzw. Sozialwissenschaften andererseits verlangt eine diesem Zusammenwirken angemessene Darstellung. Das vorliegende Werk zeigt die Voraussetzungen der einzelnen Sanktionsformen sowie ihr Leistungsprofil auf und behandelt besonders ausführlich das Strafzumessungsrecht;…mehr

Produktbeschreibung
Die Sanktionsbestimmung als ehemals revisionsfreie 'Domäne des Tatrichters' ist so weitgehend verrechtlicht, dass gute Kenntnisse des Sanktionenrechts für den Justizjuristen wie für den Strafverteidiger unverzichtbar geworden sind. Die gerade für das Sanktionenrecht typische Verzahnung von Rechtswissenschaft einerseits und Human- bzw. Sozialwissenschaften andererseits verlangt eine diesem Zusammenwirken angemessene Darstellung. Das vorliegende Werk zeigt die Voraussetzungen der einzelnen Sanktionsformen sowie ihr Leistungsprofil auf und behandelt besonders ausführlich das Strafzumessungsrecht; weitere Schwerpunkte liegen im Bereich der Rückfallprognose und der Schuldfähigkeitsbegutachtung mit ihren jeweiligen Bezügen zu den Strafen und Maßregeln.
Rezensionen
Professor Dr. Franz Streng lehrt Strafrecht und Kriminologie an der Universität Erlangen-Nürnberg.
"Streng ist es (...) gelungen, einzelne Wissenschaftsdisziplinen (...) miteinander zu verzahnen. Er hat vor allem die Strafzumessung und ihre Grundlagen plastisch dargestellt und (...) handhabbar gemacht, (...) das Buch ein ebenso einzugartiges wie deshalb aber auch unverzichtbares Kompendium." (Rechtsanwältin Dr. C. Keiser, Hannover, in: GA 3/2013)

"Streng bietet ein hoch informatives Werk, das weit über die Grenzen einer lehrbuchartigen Erklärung des strafrechtlichen Sanktionensystems hinausgeht. (...) Es (...) gibt dem Leser damit einen ausgezeichneten Überblick über die Gesamtmaterie des Strafens." (apl. Prof. Dr. iur. M. Kubink, in: ZIS 5/2014)