Diese Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Unternehmen, d.h. die Strafbarkeit natürlicher Personen wegen in bzw. aus Unternehmen heraus begangener Straftaten. Dabei wird die von der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung praktizierte Top-Down-Betrachtungsweise bei der Frage nach der Verantwortungsverteilung ebenso kritisch hinterfragt wie Ansätze zur Verantwortlichkeitsbegründung von Führungsmitgliedern, die ohne Bezug auf die Strafbarkeit der naturalistisch betrachtet tatnächsten Mitglieder der Ausführungsebene auszukommen versuchen. Die Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortlichkeit der bzw. zwischen Führungs- und Ausführungsebene kann widerspruchsfrei und unter Berücksichtigung individualstrafrechtlicher Garantien nur unter einer Herangehensweise geleistet werden, die beide Ebenen einbezieht. Das übergeordnete Ziel dieser Arbeit lautet, mit dem Individualstrafrecht und seinem Normappell wieder an das Individuum heranzurücken, statt die Verantwortlichkeit nach rein organisationsinternen Funktionen lediglich zuzuschreiben.