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Für die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegnerschaft und – aus der Sicht des Regimes – staatsschädigender Handlungen war in der Staatssicherheit die Linie IX, wie die Gesamtheit der Untersuchungsabteilungen intern bezeichnet wurde, verantwortlich. Sie war in ihrer Arbeitsweise an rechtliche Regelungen gebunden. Das DDR-Strafverfahrens- und Strafrecht war allerdings so gestaltet, dass es weitgehende Auslegungsmöglichkeiten bot, um das Primat der Politik zu gewährleisten. Wenn selbst dieser große Spielraum nicht genügte, um die jeweils aktuellen Intentionen der SED umzusetzen,…mehr

Produktbeschreibung
Für die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegnerschaft und – aus der Sicht des Regimes – staatsschädigender Handlungen war in der Staatssicherheit die Linie IX, wie die Gesamtheit der Untersuchungsabteilungen intern bezeichnet wurde, verantwortlich. Sie war in ihrer Arbeitsweise an rechtliche Regelungen gebunden. Das DDR-Strafverfahrens- und Strafrecht war allerdings so gestaltet, dass es weitgehende Auslegungsmöglichkeiten bot, um das Primat der Politik zu gewährleisten. Wenn selbst dieser große Spielraum nicht genügte, um die jeweils aktuellen Intentionen der SED umzusetzen, praktizierten die Mitarbeiter der Staatssicherheit hier wie auch in der Rechtsanwendung gelegentlich eine "schöpferische" Auslegung der Gesetze. Die Tätigkeit der Ermittlungsorgane im Jahre 1988 fand in einem Bericht ihren Niederschlag. Die "Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und Leitungstätigkeit" wurde Ende Januar 1989 vom Leiter der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG), dem wichtigsten Stabsorgan der Hauptabteilung Untersuchung (HA IX), Oberst Dr. Manfred Eschberger, dem Chef aller MfS-Ermittler, Generalmajor Fister, vorgelegt. In der vorliegenden Publikation ist er mit Kommentaren versehen vollständig dokumentiert.