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Die Zahl an Kartellschadensersatzverfahren hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig sind die Verfahren mit erheblichem Aufwand verbunden und dürften die Gerichte teils noch über Jahre beschäftigen. Der Autor untersucht das geltende Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die Ziele des Kartellrechts zu verwirklichen. Wie der Gesetzgeber im Rahmen der 11. GWB Novelle spricht er sich für eine intensivere Einbindung der Kartellbehörden bei der Aufarbeitung von Kartellschäden aus. Allerdings geht…mehr

Produktbeschreibung
Die Zahl an Kartellschadensersatzverfahren hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig sind die Verfahren mit erheblichem Aufwand verbunden und dürften die Gerichte teils noch über Jahre beschäftigen. Der Autor untersucht das geltende Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die Ziele des Kartellrechts zu verwirklichen. Wie der Gesetzgeber im Rahmen der 11. GWB Novelle spricht er sich für eine intensivere Einbindung der Kartellbehörden bei der Aufarbeitung von Kartellschäden aus. Allerdings geht der Gestaltungsvorschlag über eine einfache Abschöpfung von Vorteilen hinaus. Vielmehr begründet er, weshalb die Übernahme der 2017 reformierten strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen auch für das Kartellrecht ein geeignetes Modell darstellt. Bei einer Umgestaltung des § 34 GWB nach diesem Vorbild sei eine effektivere und effizientere Kompensation Geschädigter zu erreichen.
Autorenporträt
Matthias Geuder studierte von 2011 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt im internationalen Recht. Am Landgericht Bayreuth absolvierte er zwischen 2016 und 2018 auch sein Referendariat. Er ist Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und Wirtschaftsmediator. Im Anschluss an das Referendariat war er in einer spezialisierten Wirtschaftskanzlei im Bereich Kartellrecht tätig. Seit 2019 ist Matthias Geuder Notarassessor bei der Rheinischen Notarkammer.