Seit geraumer Zeit werden auf nationaler wie internationaler Ebene die Rechte des Patienten im Verhältnis zu seinem Arzt in das Blickfeld gerückt. Dabei geht man im Allgemeinen davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland ein weit reichendes, viele Rechtsgebiete berührendes Patientenschutzrecht besitzt. Diese aktuelle Thematik legte es nahe, speziell die Rolle des Strafrechts für die Patientenrechte zu untersuchen. Die Arbeit analysiert daher, inwieweit bei Verletzung eines jeden individuellen Patientenrechts strafrechtlicher Schutz besteht und beleuchtet diesen strafrechtlichen…mehr
Seit geraumer Zeit werden auf nationaler wie internationaler Ebene die Rechte des Patienten im Verhältnis zu seinem Arzt in das Blickfeld gerückt. Dabei geht man im Allgemeinen davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland ein weit reichendes, viele Rechtsgebiete berührendes Patientenschutzrecht besitzt. Diese aktuelle Thematik legte es nahe, speziell die Rolle des Strafrechts für die Patientenrechte zu untersuchen. Die Arbeit analysiert daher, inwieweit bei Verletzung eines jeden individuellen Patientenrechts strafrechtlicher Schutz besteht und beleuchtet diesen strafrechtlichen Regelungsmechanismus unter der modernen Vorstellung vom selbstbestimmten Patienten.
Die Autorin: Susann Tiebe wurde 1977 in Wippra im Harz geboren. Sie studierte an der Universität Halle-Wittenberg von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften und legte 2001 ihr Erstes juristisches Staatsexamen ab. Seit 2003 ist sie Referendarin des Landes Sachsen-Anhalt.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Die geltende Rechtslage zu den Patientenrechten in vornehmlich strafrechtlicher Hinsicht - Beurteilung der geltenden Rechtslage - aufgrund der Bestandsaufnahme festgestellter Diskussionsbedarf bei den einzelnen Patientenrechten - Einsatz des Strafrechts bei Verletzung und zum Schutz der Patientenrechte - Information des Patienten durch ein Patientenschutzgesetz oder eine Patientenrechtscharta.
Aus dem Inhalt: Die geltende Rechtslage zu den Patientenrechten in vornehmlich strafrechtlicher Hinsicht - Beurteilung der geltenden Rechtslage - aufgrund der Bestandsaufnahme festgestellter Diskussionsbedarf bei den einzelnen Patientenrechten - Einsatz des Strafrechts bei Verletzung und zum Schutz der Patientenrechte - Information des Patienten durch ein Patientenschutzgesetz oder eine Patientenrechtscharta.
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