Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters
Karl Huber
Broschiertes Buch

Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters

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»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen.Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete ...