Die Forensische Psychiatrie und die Kriminaltherapie, die auch die Behandlung von Straftätern ohne psychische Erkrankungen berücksichtigt, haben sich in den letzten 15 Jahren zunehmend zu einer binnendifferenzierten Spezialdisziplin der Psychiatrie und Psychotherapie entwickelt. Längst ist klar, dass vor allem die Arbeit an individuellen Denk- und Verhaltensmustern eine große Bedeutung für die Primär- und Sekundärprävention von Kriminalität hat. Dabei nähern sich Forensische Psychiatrie und Strafvollzug in Bezug auf zwei Aspekte immer weiter an: zum einen hinsichtlich der Bedeutung der Straftätertherapie und der Verpflichtung der Institutionen, klientenspezifische Behandlungsprogramme anzubieten, zum anderen hinsichtlich der normativen Fragen der Dauer des Freiheitsentzuges.
Damit ist klar, dass der Schutzauftrag der psychiatrischen Maßregel und des Justizvollzuges keinesfalls allein durch die simple Forderung des "Wegsperrens für immer" erfüllt werden kann. Dies kann und darf nur für die wenigsten Gewaltstraftäter gelten. So rücken zunehmend auch ethische Fragen in den Vordergrund, die sich mit den Ansprüchen einer jeden Person an den Rechtsstaat befassen.
Unterbringungszeit ist Lebenszeit und die muss genutzt werden. Aber wie?
Damit ist klar, dass der Schutzauftrag der psychiatrischen Maßregel und des Justizvollzuges keinesfalls allein durch die simple Forderung des "Wegsperrens für immer" erfüllt werden kann. Dies kann und darf nur für die wenigsten Gewaltstraftäter gelten. So rücken zunehmend auch ethische Fragen in den Vordergrund, die sich mit den Ansprüchen einer jeden Person an den Rechtsstaat befassen.
Unterbringungszeit ist Lebenszeit und die muss genutzt werden. Aber wie?