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Für einen auf Resozialisierung ausgerichteten Jugendstrafvollzug sind Aspekte wie die Sicherheit der Gefangenen und ein positives, angstfreies Anstaltsklima von Bedeutung. Reaktionen auf Straftaten im Vollzug müssen dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs zu gewährleisten. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Implikationen der Strafanzeige als Reaktion auf Straftaten im Jugendstrafvollzug. Neben der rechtlichen Frage, ob eine Anzeigepflicht der Anstaltsleitung besteht, gehört dazu auch die kriminologische Diskussion um den sinnvollen Einsatz der Strafanzeige. Zudem werden…mehr

Produktbeschreibung
Für einen auf Resozialisierung ausgerichteten Jugendstrafvollzug sind Aspekte wie die Sicherheit der Gefangenen und ein positives, angstfreies Anstaltsklima von Bedeutung. Reaktionen auf Straftaten im Vollzug müssen dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs zu gewährleisten. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Implikationen der Strafanzeige als Reaktion auf Straftaten im Jugendstrafvollzug. Neben der rechtlichen Frage, ob eine Anzeigepflicht der Anstaltsleitung besteht, gehört dazu auch die kriminologische Diskussion um den sinnvollen Einsatz der Strafanzeige. Zudem werden die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zum tatsächlichen Umgang mit der Strafanzeige in der Praxis des Jugendstrafvollzugs präsentiert. Es wird empfohlen, Strafanzeige vor allem bei schweren Delikten, erheblichen Verletzungsfolgen oder wiederholter Tatbegehung zu stellen. Ansonsten sollte seitens der Anstalt Maßnahmen der Konfliktregelung der Vorzug gegeben werden.
Rezensionen
»Die Arbeit ist allen an (Jugend) Strafvollzugsforschung Interessierten empfohlen, denn neben den gründlich und umfassend erarbeiteten Grundlagen und Forschungsständen gewährt der empirische Teil spannende Einblicke darin, wie in der Praxis des Jugendstrafvollzugs mit strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und Strafanzeigen als möglicher Reaktion darauf umgegangen wird.« Annemarie Schmoll, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 4/2020