Bis weit in die 1970er Jahre sah sich das Gros der Anwaltschaft in Strafsachen als »Diener des Rechts«; Eintracht mit Behörden war wichtiger als eine pointierte Interessensvertretung der Angeschuldigten. Eine junge Generation von Strafverteidigenden fing damals an, das anders zu sehen. Mit dem Risiko zu »ungeliebten Dieners des Rechts« zu werden, setzte sie sich konsequent für die Rechte der Angeschuldigten vor dem staatlichen Zugriff ein. Ein Produkt dieser Haltung war die Broschüre 'Strafuntersuchung - was tun?' des Zürcher Anwaltskollektivs (1978). Sie leitete an, wie man sich in einer Strafuntersuchung am besten verhält.In den 1980er Jahren war die zweite Auflage Ratgeber der unruhigen Jugend. Das Buch fand zunehmend Zuspruch in breiten Kreisen: Sozialarbeitende, Pflegepersonal, Geistliche und andere Berufsgruppen lasen es und gaben die Ratschläge ihrer Klientschaft weiter; auch Angeschuldigte gehobener Gesellschaftsschichten lasen (etwas verschämt) die verständliche Anleitung.Die dritte Auflage des Ratgebers datiert aus dem Jahre 1993. 18 Jahre später haben sich Routiniers und eine neue Generation von engagierten Strafverteidigenden zum 30-jährigen Vereinsjubiläum der Rechtsauskunft Anwaltskollektiv zusammengerauft: Mit Blick auf die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene eidgenössische Strafprozessordnung haben sie gemeinsam den einzigen umfassenden Ratgeber zum schweizerischen Strafrecht überarbeitet, aktualisiert und neu geschrieben.Bereits rund sechs Jahre später ist nun eine fünfte Auflage nötig: Im Bereich der Strafen und Massnahmen sowie im Ausländerstrafrecht finden zahlreiche Verschärfungen statt. Der bisherige Ratgeber ist damit teilweise überholt. Gleichzeitig bietet die Neuauflage die Gelegenheit, die Gerichtspraxis zur neuen Strafprozessordnung umfassend einzuarbeiten. Orientierungsgrösse bei der Redaktion ist nach wie vor die konsequente Wahrnehmung der fragilen Angeschuldigtenrechte. Das Buch klärt in einer für Laien gut verständlichen Sprache umfassend über Ablauf und Form des Untersuchungs- und Gerichtsverfahrens, Grenzen des zulässigen Behördenhandelns, Beweiswürdigung und Zumessung der Strafe sowie wichtige Verteidigungsrechte auf.
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