Stossen Kriminalfälle auf öffentliches Interesse, öffnet sich für die geheime Strafuntersuchung ein breites Spannungsfeld. Es steht dem Staatsanwalt nicht frei, die Öffentlichkeit zu informieren. Sind die Voraussetzungen für eine Mitteilung gegeben, so ist der Staatsanwalt dazu verpflichtet, die überwiegenden öffentlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Die Relevanz für die Medien deckt sich nicht immer mit der Beurteilung der Interessenlage durch den Staatsanwalt. Diese Dissertation geht den Ursachen des Spannungsfelds nach. Die kantonalen Strafprozessordnungen regelten die Orientierung der Öffentlichkeit recht verschieden. Diese Studie analysiert die bisherigen kantonalen Bestimmungen und berücksichtigt besonders die Zürcher Praxis, die der Autor als Staatsanwalt in einem gewissen Mass mitprägt. Am 1. Januar 2011 vereinheitlichte die Schweizerische Strafprozessordnung auch die Orientierung der Öffentlichkeit. Das geheime Vorverfahren schliesst die Öffentlichkeit in der Regel weiter aus, während die Medien interessante Kriminalfälle derselben Öffentlichkeit immer transparenter machen wollen. Daher besteht an einer Analyse der beteiligten Interessen ein Erkenntnisbedarf. Schliesslich soll auch der Frage nachgegangen werden, wie der Prozess zur Orientierung der Öffentlichkeit als Ausnahme ausgestaltet und kommuniziert werden muss, damit das Spannungsfeld zukünftig weniger Konflikte und Missverständnisse verursacht. Eine offene und klare Information der Medien kann Vertrauen schaffen.