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Erstes Ziel dieses Buches ist es, dem Leser, der bislang weder Strafverfahren miterlebt noch Strafakten gesehen hat, ein anschauliches Bild des alltäglichen deutschen Strafverfahrens und seiner Möglichkeiten und Zwänge zu vermitteln. Denn nur, wenn ein solches Bild entstanden ist, kann man das Strafverfahrensrecht, soweit es Prüfungen verlangen, mit Sinn und Verstand erlernen. Deshalb geht das Buch einen ungewöhnlichen Weg, indem es das Strafverfahrensrecht anhand der Akten zweier alltäglicher Strafverfahren behandelt. Diese in Vorlesungen erprobte und bewährte Vorgehensweise gibt dem Leser…mehr

Produktbeschreibung
Erstes Ziel dieses Buches ist es, dem Leser, der bislang weder Strafverfahren miterlebt noch Strafakten gesehen hat, ein anschauliches Bild des alltäglichen deutschen Strafverfahrens und seiner Möglichkeiten und Zwänge zu vermitteln. Denn nur, wenn ein solches Bild entstanden ist, kann man das Strafverfahrensrecht, soweit es Prüfungen verlangen, mit Sinn und Verstand erlernen. Deshalb geht das Buch einen ungewöhnlichen Weg, indem es das Strafverfahrensrecht anhand der Akten zweier alltäglicher Strafverfahren behandelt. Diese in Vorlesungen erprobte und bewährte Vorgehensweise gibt dem Leser nicht nur eine ertragreiche, sondern auch eine spannende Lernmethode an die Hand. Zugleich enthält das Lehrbuch als Lernbuch alles, was man für die erste juristische Prüfung im Pflichtfach wie auch in den universitären Schwerpunktbereichen an Kenntnissen benötigt. Im Buch selbst findet sich dazu Grund- und Vertiefungswissen. Daneben wird dem Leser ein Zugang zu digitalen Ergänzungstexten auf der Verlagswebsite eröffnet, die zusätzliches Material und die vertiefende Behandlung einzelner Themen, aber auch bei Entstehen eines Aktualisierungsbedarfes Überarbeitungen und Nachträge enthalten.
Autorenporträt
Michael Heghmanns geb. 18.09.1957, Studium der Rechtswissenschaften, Staatsexamen (einphasig) 1983, 1985-2001 Staatsanwalt, Promotion 1991 (Hannover), Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzugsrecht 1998 (Hannover), 2001-2006 Universitätsprofessor an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und seit 2007 Vorsitzender Richter am Landgericht Münster im zweiten Hauptamt.