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Fabian Stam untersucht die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Straftaten, die Bundeswehrsoldaten während eines Auslandseinsatzes begehen. Der Autor identifiziert die Defizite der gegenwärtigen Rechtslage und sucht diese zu lösen. Die Arbeit spannt dabei einen Bogen von der Geltung deutschen Strafrechts im Auslandseinsatz über Verfolgungspflichten sowie die gerichtliche Zuständigkeit (insbesondere nach dem 2013 eingeführten § 11a StPO) bis hin zu Besonderheiten bei den Ermittlungen.
Zentrales Anliegen ist es, eine Grundlage für effektive und rechtsstaatliche strafprozessuale
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Produktbeschreibung
Fabian Stam untersucht die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Straftaten, die Bundeswehrsoldaten während eines Auslandseinsatzes begehen. Der Autor identifiziert die Defizite der gegenwärtigen Rechtslage und sucht diese zu lösen. Die Arbeit spannt dabei einen Bogen von der Geltung deutschen Strafrechts im Auslandseinsatz über Verfolgungspflichten sowie die gerichtliche Zuständigkeit (insbesondere nach dem 2013 eingeführten § 11a StPO) bis hin zu Besonderheiten bei den Ermittlungen.

Zentrales Anliegen ist es, eine Grundlage für effektive und rechtsstaatliche strafprozessuale Ermittlungen im Auslandseinsatz zu schaffen. Hierfür wird der weisungsgebundene Einsatz von Feldjägern als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Stam analysiert die einfachgesetzliche bzw. verfassungs- und völkerrechtliche Zulässigkeit und zeigt Vorteile gegenüber der jetzigen Praxis auf. Abschließend enthält die Arbeit konkrete Gesetzgebungsvorschläge, um die entworfene Lösung umzusetzen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Fabian Stam studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Während der Arbeit an seiner Dissertation war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität zu Köln (zunächst am Lehrstuhl von Professor Dr. Georg Steinberg, später am Lehrstuhl von Professor Dr. Michael Kubiciel) tätig.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Zweierlei Töten
Strafverfolgung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Seit die Bundeswehr in Auslandseinsätze involviert ist, stellt sich die Frage nach der Verfolgung der dabei von deutschen Soldaten begangenen Straftaten. Geklärt werden muss die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; zu prüfen sind Verfolgungspflicht und Verfolgungszuständigkeit. Zudem ergeben sich besondere Probleme der Strafermittlung bei Auslandseinsätzen. Nach § 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes gilt das deutsche Strafrecht, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Taten, die ein Soldat während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begeht. Dies erfasst nach Ansicht von Fabian Stam auch Auslandstaten von Bundeswehrsoldaten im Rahmen bewaffneter Konflikte. Die Annahme einer vollständigen "Überlagerung" des Strafgesetzbuchs durch das Völkerstrafgesetzbuch würde - soweit keine Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht vorliegen - zu Strafbarkeitslücken führen. Diese aber seien mit Blick auf die aus den grundrechtlichen Schutzpflichten wie auch aus den positiven Verpflichtungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention folgende Pönalisierungspflicht jedenfalls bei Taten, die sich gegen das Rechtsgut Leben richten, nicht hinnehmbar. Handelt der Täter bei der Verwirklichung eines Straftatbestandes im Einklang mit den völkerrechtlichen Regeln des bewaffneten Konflikts, ist seine Handlung allerdings gerechtfertigt, und er bleibt straflos.

Bei Verdacht eines im Auslandseinsatz von einem Bundeswehrsoldaten begangenen Tötungsdelikts besteht nach Auffassung von Stam eine Verfolgungspflicht der Staatsanwaltschaft; das Verfolgungsermessen sei mit Blick auf die Pönalisierungspflicht des Staates auf null reduziert. Gleiches gilt für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch und beim Verdacht der Folter. Bei anderen Straftaten kann zwar von der Verfolgung abgesehen werden, Stam sieht die Staatsanwaltschaft aber auch insoweit wegen der Loyalitätspflicht der Soldaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in einer grundsätzlichen Verfolgungspflicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch liegt beim Generalbundesanwalt, im Übrigen gemäß § 11a Strafprozessordnung (StPO) - zusätzlich zur Staatsanwaltschaft am letzten inländischen Standort des Soldaten - bei der Staatsanwaltschaft Kempten.

Strafprozessuale Ermittlungen vor Ort stoßen auf rechtliche Hindernisse: Deutsche Strafverfolgungsbehörden können hier nicht tätig werden. Die Truppenstationierungsabkommen erlauben völkerrechtlich nur die Ermittlung von Militärangehörigen. In der Praxis bedient man sich daher einer Hilfskonstruktion: Es werden disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Dabei gilt jedoch nicht die strafprozessuale Freiheit vom Zwang zur Selbstbelastung, sondern die Wahrheitspflicht. Zur Konfliktbewältigung postuliert Stam ein umfassendes Verbot der Aussageverwertung im Strafverfahren. Darüber hinaus schlägt Stam vor, künftig Soldaten zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 152 StPO zu bestellen, um der Staatsanwaltschaft verbindlichen Einfluss auf die Ermittlungen vor Ort zu verschaffen. Er hält dies zusammen mit einer Zentralisierung der Strafverfolgung im Vergleich zur Alternative der Errichtung einer besonderen Wehrstrafgerichtsbarkeit für ins Ausland entsandte Bundeswehrsoldaten vor dem Hintergrund des Leitbilds des Soldaten als eines Staatsbürgers in Uniform für vorzugswürdig: Abweichungen vom allgemeinen System des Strafrechts und der Strafverfolgung soll es nur geben, wenn dies zur Stärkung des Grundrechtsschutzes oder für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr unabdingbar ist.

CHRISTIAN HILLGRUBER

Fabian Stam: Strafverfolgung bei Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2014. 161 S., 64,90 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Christian Hillgruber findet Fabian Stams Vorschläge für eine Vermeidung von Strafbarkeitslücken im Fall von Straftaten, die durch deutsche Soldaten begangen werden, lesenswert. Die Frage, ob es sich jeweils um eine Tat im im Einklang mit den völkerrechtlichen Regeln des bewaffneten Konflikts handelt oder nicht, steht laut Hillgruber in der Diskussion des Autors zusammen mit der Pönalisierungspflicht des Staates im Vordergrund. Stams Wege zur Konfliktbewältigung (Verbot der Aussageverwertung im Strafverfahren, Soldaten erhalten des Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 152 StPO) scheinen dem Rezensenten plausibel.

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