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Seit dem 1.4.2001 gilt die Neufassung der StVollstrO und der EBAO, die durch die Änderung zahlreicher gesetzlicher Grundlagen notwendig geworden war.
Die 8. Auflage kommentiert die neue StVollstrO und berücksichtigt neben Fragen der Praxis, der Neustrukturierung der Bundeswehr, dem neuen § 26 (Verlegungen) und des ab 1.1.2002 geltenden Zustellungsreformgesetzes u.a. die Entwicklung zum OrgKG (Änderungen im Bereich Vermögensstrafe, Verfall, Einziehung), das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 2.1.1998 (unbefristete Sicherungsverwahrung,…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem 1.4.2001 gilt die Neufassung der StVollstrO und der EBAO, die durch die Änderung zahlreicher gesetzlicher Grundlagen notwendig geworden war.

Die 8. Auflage kommentiert die neue StVollstrO und berücksichtigt neben Fragen der Praxis, der Neustrukturierung der Bundeswehr, dem neuen § 26 (Verlegungen) und des ab 1.1.2002 geltenden Zustellungsreformgesetzes u.a. die Entwicklung zum OrgKG (Änderungen im Bereich Vermögensstrafe, Verfall, Einziehung), das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 2.1.1998 (unbefristete Sicherungsverwahrung, unbefristete Führungsaufsicht) und das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 2.8.2000 (Neufassung der Fahndungsvorschriften) sowie die Neufassung der Ländervereinbarung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung vom 8.6.1999.

Der Kommentierung der StVollstrO vorangestellt ist die Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen der Strafvollstreckung, ihr angefügt ein umfangreicher Anhang - EBAO, Verwertungsrichtlinien 1977, Bundeswehrvollzugsordnung mit Ausführungsbestimmungen, Ländervorschriften - und ein detailliertes Sachverzeichnis.

Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der Strafvollstreckung. Hans-Peter Jabel war über 25 Jahre an maßgeblicher Stelle in den nacheinander federführenden Landesjustizverwaltungen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für das Recht der Strafvollstreckung verantwortlich. Thomas Wolf ist nach seiner Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter im für die Strafvollstreckung zuständigen Zweiten Senat des BVerfG heute Vorsitzender einer Strafvollstreckungskammer.