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Ihr neuer Kommentar zum StVollzG
Exakt und konsequent orientiert an den Bedürfnissen der Praxis erläutert diese Neuerscheinung die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei sind u.a. auch die in der Datenbank "juris" veröffentlichten Entscheidungen erfasst.
Die handliche Arbeitshilfe für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Bewährungshelfer und Mitarbeiter im Strafvollzug.
Der sehr benutzerfreundliche Kommentar überzeugt durch
besonders gute Lesbarkeit und eine übersichtliche Gliederung
hohe
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Produktbeschreibung
Ihr neuer Kommentar zum StVollzG
Exakt und konsequent orientiert an den Bedürfnissen der Praxis erläutert diese Neuerscheinung die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei sind u.a. auch die in der Datenbank "juris" veröffentlichten Entscheidungen erfasst.

Die handliche Arbeitshilfe für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Bewährungshelfer und Mitarbeiter im Strafvollzug.

Der sehr benutzerfreundliche Kommentar überzeugt durch
besonders gute Lesbarkeit und eine übersichtliche Gliederung
hohe Aktualität: das Werk verarbeitet alle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bis 31.12.2003, u.a. das Sechste Gesetz zur Änderung des StVollzG mit der Einfügung des neuen § 86a betreffend die Aufnahme und Nutzung von Lichtbildern der Gefangenen
Abdruck der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum StVollzG jeweils nach dem Gesetzestext
Anhang mit Verwaltungsvorschriften, die auch veröffentlichte ergänzende Regelungen einzelner Länder enthalten.

'(...) Insgesamt ist dieses Werk Strafverteidigern, Strafrichtern, Staatsanwälten, Polizeibeamten, Bewährungshelfern und Mitarbeitern im Strafvollzug uneingeschränkt zu empfehlen.'
Dr. Karsten Fehn, in: Polizei & Wissenschaft, Ausgabe 4/2004, zur 1. Auflage

'(...) Zusammenfassend kann man feststellen, dass der neue Kommentar zum StVollzG von Arloth und Lückemann eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung zu der bestehenden Literatur darstellt. (...)'
Bernd Zeitler, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 1/ 2005, zur 1. Auflage

'(...) Zusammenfassend kann für den Bereich der Strafvollzugsbediensteten die Anschaffung des Kommentars nur empfohlen werden.'
Thomas Rösch, in: Die Justiz, September 2004, zur 1. Auflage

Expertenmeinung von Elke Neumann, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main:
Erstmals ist der Kommentar zum Strafvollzugsgesetz der Autoren Dr. Frank Arloth und Clemens Lückemann erschienen. Das kompakte Werk kostet EUR 48,-- und wendet sich insbesondere an den Praktiker, der täglich mit den rechtlichen Problemen des Strafvollzugs konfrontiert wird, also an Bedienstete im Strafvollzug, Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter der Strafvollstreckungskammern.
Berücksichtigt sind alle Änderungen des Strafvollzugsrechts bis 31.12.2003. Insbesondere für Vollzugsbedienstete von großer Bedeutung dürfte der Abdruck der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz sein, die jeweils im Anschluss an die jeweilige Gesetzesnorm folgen. Neben einer Vielzahl von Auszügen aus Gesetzen aus dem Bereich des Arbeits- und Sozialrechts sind die Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug ebenso im Kommentar enthalten wie die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug und die Vollzugsgeschäftsordnung, was in der praktischen Anwendung sehr von Nutzen ist.
Das Werk enthält nicht nur die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung, sondern auch die in den Datenbanken Juris und bayernrecht veröffentlichten Entscheidungen. Praktiker werden insbesondere die Fülle der aufgenommenen richterlichen Entscheidungen gegenüber den eher spärlich vertretenen Literaturverweisungen schätzen, da das Strafvollzugsrecht in ganz besonderem Maße von der Rechtsprechung geprägt ist.
Den Autoren gelingt es, Lösungen für die vielfältigen in der praktischen Arbeit auftretenden Probleme des Strafvollzugs in prägnanter Weise und unter Beschränkung auf das Notwendige anzubieten. Standardfragen werden ohne ausufernde Verzweigungen inhaltlich erschöpfend behandelt. Für eine Vielzahl von Einzelfällen sind Fundstellen zu Rechtsprechung und Literatur aufgeführt, die eine vertiefende Bearbeitung der jeweiligen Konstellation ermöglichen, ohne die Lesbarkeit zu beeinträchtigen. Positiv fällt auch auf, dass parallele Fragestellungen zentral an einer Stelle, auf die jeweils präzise verwiesen wird, erörtert werden. Auf diese Weise werden nicht nur Wiederholungen, sondern auch Widersprüchlichkeiten vermieden. Der Kommentar besticht durch seine Übersichtlichkeit und gute Handhabbarkeit. Besonders angenehm fallen die klare Gliederung und der Verzicht auf die Lesbarkeit beeinträchtigende Abkürzungen auf. Hervorzuheben ist auch die konsequente Darstellung von sachdienlichen Anträgen und Rechtschutzmöglichkeiten am Ende der einzelnen Kommentierungen. So nützt das Werk auch den unmittelbar vom Strafvollzug Betroffenen, nämlich den Gefangenen selber, die zum Teil Formulierungsvorschläge für Anträge an die Anstaltsleitung oder die Landesjustizverwaltung finden. Auch in einer Anstaltsbibliothek sollte der Kommentar deshalb auf keinen Fall fehlen.
Autorenporträt
Prof. Dr. Frank Arloth, MinRat, und Clemens Lückemann, ltd. Oberstaatsanwalt