Mit der Föderalismusreform des Jahres 2007 hat eine bewährte Praxis auf der Grundlage eines Bundesgesetzes und bundeseinheitlich vereinbarter Verwaltungsvorschriften ein Ende gefunden. Auch wenn bislang erst drei Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, ist für die Vollzugslandschaft eine schwierige Situation entstanden.
Um die neue Lage abzubilden, musste für die vorliegende fünfte Auflage die Konzeption des Kommentars abgeändert werden. Die Landesvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind in der Weise eingearbeitet, dass der Kommentierung jedes Paragraphen des StVollzG ein zusätzlicher Abschnitt "Landesgesetze" angefügt ist. Dort wird auf Übereinstimmungen mit bzw. Abweichungen von dem StVollzG aufmerksam gemacht sowie - soweit angebracht - aus den Gesetzesbegründungen zu den Landesgesetzen zitiert. Darüber hinaus werden in der Kommentierung des StVollzG Ländervorschriften angesprochen, wenn diese für das Verständnis und die Auslegung der Bundesregelung von Bedeutung sind. Damit die Leser in Bayern, Hamburg und Niedersachsen davon Gebrauch machen können, sind am Ende des Bandes die Landesgesetze abgedruckt, wobei jede Landesvorschrift mit einem Verweis auf die entsprechende Kommentierung im StVollzG versehen ist.
Das grundlegende Verständnis der Herausgeber ist indessen seit der ersten Auflage gleichgeblieben: Es handelt sich um einen Kommentar von Praktikern für Praktiker, der zugleich für sich in Anspruch nimmt, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Mitarbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand Juni 2009.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Um die neue Lage abzubilden, musste für die vorliegende fünfte Auflage die Konzeption des Kommentars abgeändert werden. Die Landesvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind in der Weise eingearbeitet, dass der Kommentierung jedes Paragraphen des StVollzG ein zusätzlicher Abschnitt "Landesgesetze" angefügt ist. Dort wird auf Übereinstimmungen mit bzw. Abweichungen von dem StVollzG aufmerksam gemacht sowie - soweit angebracht - aus den Gesetzesbegründungen zu den Landesgesetzen zitiert. Darüber hinaus werden in der Kommentierung des StVollzG Ländervorschriften angesprochen, wenn diese für das Verständnis und die Auslegung der Bundesregelung von Bedeutung sind. Damit die Leser in Bayern, Hamburg und Niedersachsen davon Gebrauch machen können, sind am Ende des Bandes die Landesgesetze abgedruckt, wobei jede Landesvorschrift mit einem Verweis auf die entsprechende Kommentierung im StVollzG versehen ist.
Das grundlegende Verständnis der Herausgeber ist indessen seit der ersten Auflage gleichgeblieben: Es handelt sich um einen Kommentar von Praktikern für Praktiker, der zugleich für sich in Anspruch nimmt, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Mitarbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand Juni 2009.
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"Der 1983 erstmals erschienene "Schwind/Böhm" ist schon seit Jahren einer "der" Standardkommentare zum Strafvollzugsrecht. Man kann ihn mit Fug und Recht als unentbehrlich für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft bezeichnen." -- Ulrike Brune in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 3/2007
"Beratung oder sonstige Tätigkeit im Strafvollzug ohne diesen Kommentar, ist wie ein Fußballspieler ohne Ball." -- Georg M. Seidenschwand in: Gefängnisreport 2/2006
"Insgesamt betrachtet verdient das Werk[...] besondere Beachtung." -- Ulrich Eisenberg in: Goltdammer's Archiv
"Der Schwind/Böhm ist zum Standardwerk des Strafvollzugsrechts geworden. Er zeichnet sich in gleicher Weise durch hervorragende praktische Brauchbarkeit wie durch hohes wissenschaftliches Niveau aus. Er ist zur Lösung praktischer Probleme des Vollzugsalltags ebenso wie als Lehrkommentar im akademischen Unterricht ausgezeichnet brauchbar." -- Hans Joachim Schneider in: Juristische Rundschau
"Die Neuauflage ist als rundum gelungen zu bezeichnen. Der durchweg sehr verständlich formulierten, gedankenreichen und gehaltvollen Kommentierung, die nicht nur in der Praxis hervorragend brauchbar, sondern auch in der Lehre unentbehrlich ist, ist eine weite Verbreitung zu wünschen." -- Olaf Hohmann in: Neue Justiz
"Der "Schwind/Böhm" hat sich - wie sich bereits bei der 2. Auflage gezeigt hat - als "Praktiker-Kommentar" durchgesetzt und als unentbehrlicher Standardkommentar für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft etabliert." -- Karl-Heinz Schäfer in: Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen
"Beratung oder sonstige Tätigkeit im Strafvollzug ohne diesen Kommentar, ist wie ein Fußballspieler ohne Ball." -- Georg M. Seidenschwand in: Gefängnisreport 2/2006
"Insgesamt betrachtet verdient das Werk[...] besondere Beachtung." -- Ulrich Eisenberg in: Goltdammer's Archiv
"Der Schwind/Böhm ist zum Standardwerk des Strafvollzugsrechts geworden. Er zeichnet sich in gleicher Weise durch hervorragende praktische Brauchbarkeit wie durch hohes wissenschaftliches Niveau aus. Er ist zur Lösung praktischer Probleme des Vollzugsalltags ebenso wie als Lehrkommentar im akademischen Unterricht ausgezeichnet brauchbar." -- Hans Joachim Schneider in: Juristische Rundschau
"Die Neuauflage ist als rundum gelungen zu bezeichnen. Der durchweg sehr verständlich formulierten, gedankenreichen und gehaltvollen Kommentierung, die nicht nur in der Praxis hervorragend brauchbar, sondern auch in der Lehre unentbehrlich ist, ist eine weite Verbreitung zu wünschen." -- Olaf Hohmann in: Neue Justiz
"Der "Schwind/Böhm" hat sich - wie sich bereits bei der 2. Auflage gezeigt hat - als "Praktiker-Kommentar" durchgesetzt und als unentbehrlicher Standardkommentar für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft etabliert." -- Karl-Heinz Schäfer in: Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen
"Der >Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal< ist schon längst zu einem der Standardwerke des Strafvollzugsrechts geworden. Wissenschaftliches Niveau ist ebenso gewährleistet wie praktische Brauchbarkeit. Probleme des Vollzugsalltags lassen sich damit ebenso lösen wie juristische Fragen im Studium. Wer auch immer sich mit Fragen des Strafvollzugs beschäftigt, muss das Werk heranziehen. Es bereichert jede Bibliothek.
Frank Arloth in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 8/2010
"Spätestens seit der 2005 erschienenen 4. Auflage des "Schwind/Böhm" gilt der erste Griff ins Bücherregal stets diesem Kommentar: Dank der zahlreichen praktischen Beispiele, sinnvollen Hervorhebungen in Fettdruck und der durchgängigen Gliederung der einzelnen Kommentierungen in "Allgemeines - Erläuterungen - Landesgesetze" ermöglicht das Werk, sich schnell einen Überblick in abseits des Alltagsgeschäfts gelegenen Gebieten zu verschaffen. [...] Das Werk gewährt [...] einen umfassenden Überblick über den Ist-Zustand des Strafvollzugs in Deutschland."
Simon Müller-Borghardt in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2/2010
"Der dicke Kommentar begleitet mit kompetenter Auslegung des geltenden Gesetzes gleichzeitig den Abschied dieses Rechts."
Grünes Blatt Projektwerkstatt, Sommer 2010
Frank Arloth in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 8/2010
"Spätestens seit der 2005 erschienenen 4. Auflage des "Schwind/Böhm" gilt der erste Griff ins Bücherregal stets diesem Kommentar: Dank der zahlreichen praktischen Beispiele, sinnvollen Hervorhebungen in Fettdruck und der durchgängigen Gliederung der einzelnen Kommentierungen in "Allgemeines - Erläuterungen - Landesgesetze" ermöglicht das Werk, sich schnell einen Überblick in abseits des Alltagsgeschäfts gelegenen Gebieten zu verschaffen. [...] Das Werk gewährt [...] einen umfassenden Überblick über den Ist-Zustand des Strafvollzugs in Deutschland."
Simon Müller-Borghardt in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2/2010
"Der dicke Kommentar begleitet mit kompetenter Auslegung des geltenden Gesetzes gleichzeitig den Abschied dieses Rechts."
Grünes Blatt Projektwerkstatt, Sommer 2010
"Der >Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal< ist schon längst zu einem der Standardwerke des Strafvollzugsrechts geworden. Wissenschaftliches Niveau ist ebenso gewährleistet wie praktische Brauchbarkeit. Probleme des Vollzugsalltags lassen sich damit ebenso lösen wie juristische Fragen im Studium. Wer auch immer sich mit Fragen des Strafvollzugs beschäftigt, muss das Werk heranziehen. Es bereichert jede Bibliothek.
Frank Arloth in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 8/2010
"Spätestens seit der 2005 erschienenen 4. Auflage des "Schwind/Böhm" gilt der erste Griff ins Bücherregal stets diesem Kommentar: Dank der zahlreichen praktischen Beispiele, sinnvollen Hervorhebungen in Fettdruck und der durchgängigen Gliederung der einzelnen Kommentierungen in "Allgemeines - Erläuterungen - Landesgesetze" ermöglicht das Werk, sich schnell einen Überblick in abseits des Alltagsgeschäfts gelegenen Gebieten zu verschaffen. [...] Das Werk gewährt [...] einen umfassenden Überblick über den Ist-Zustand des Strafvollzugs in Deutschland."
Simon Müller-Borghardt in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2/2010
"Der dicke Kommentar begleitet mit kompetenter Auslegung des geltenden Gesetzes gleichzeitig den Abschied dieses Rechts."
Grünes Blatt Projektwerkstatt, Sommer 2010
Frank Arloth in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 8/2010
"Spätestens seit der 2005 erschienenen 4. Auflage des "Schwind/Böhm" gilt der erste Griff ins Bücherregal stets diesem Kommentar: Dank der zahlreichen praktischen Beispiele, sinnvollen Hervorhebungen in Fettdruck und der durchgängigen Gliederung der einzelnen Kommentierungen in "Allgemeines - Erläuterungen - Landesgesetze" ermöglicht das Werk, sich schnell einen Überblick in abseits des Alltagsgeschäfts gelegenen Gebieten zu verschaffen. [...] Das Werk gewährt [...] einen umfassenden Überblick über den Ist-Zustand des Strafvollzugs in Deutschland."
Simon Müller-Borghardt in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2/2010
"Der dicke Kommentar begleitet mit kompetenter Auslegung des geltenden Gesetzes gleichzeitig den Abschied dieses Rechts."
Grünes Blatt Projektwerkstatt, Sommer 2010