Zum WerkDieser Kommentar führt das seit Jahrzehnten anerkannte und etablierte Standardwerk unter Wahrung seiner spezifischen Qualitäten fort:umfassende Berücksichtigung der sozialwissenschaftlichen und kriminalwissenschaftlichen Aspekte des StrafvollzugsVerbindung von Praxisnähe mit wissenschaftlicher Fundiertheitbesonders gute Lesbarkeit und Klarheit der Darstellung.Die Darstellungen orientieren sich unverändert an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis der mit strafvollzugsrechtlichen Fragen befassten Juristinnen und Juristen sowie der Bediensteten im Strafvollzug.Vorteile auf einen Blickthematisch gegliedert - dadurch nutzbar für alle Landesstrafvollzugsgesetzezugeschnitten auf die Erfordernisse der Praktikerinnen und Praktikerstets aktuell in Gesetzgebung, Rechtsprechung und LiteraturZur NeuauflageDieser Kommentar ist für alle Bundesländer gleichermaßen nutzbar. Um inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden, wurde auf eine Aneinanderreihung einzelner geschlossener Länderkommentierungen verzichtet. Stattdessen sind die Erläuterungen nach Themenbereichen gegliedert:Gemeinsamkeiten und Unterschiede der gesetzlichen Regelungen werden vergleichend dargestelltVollzugsgrundsätzeStrafantrittUnterbringung/VerlegungKontakt zur Außenwelt (intramural und extramural)Arbeit, BildungFreizeitReligionGesundheit und Soziales, Kleidung, VerpflegungSicherheit und OrdnungRechtsbehelfeEntlassungsvorbereitung, EntlassungFrauenSozialtherapieAnstaltsorganisation i.w.S.DatenschutzBesondere Vollzugsformen (Strafarrest, Sicherungsverwahrung etc.)Zu Beginn dieser Abschnitte werden die Texte der einschlägigen Normen der Landesgesetze abgedruckt und vermitteln einen ersten Überblick über die vorhandenen Regelungen.Die Darstellungen nehmen stets den Wortlaut der Paragrafen zum Ausgangspunkt und erläutern ihn lückenlos.Ein weiterer Vorteil: Durch die Gliederung nach Themenbereichen werden Ähnlichkeiten und Unterschiede in den landesgesetzlichen Regelungen besonders verdeutlicht. Auf einen Blick ist für die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender auch erkennbar, inwieweit die Rechtsprechung in einem anderen Bundesland einschlägig ist.ZielgruppeFür Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Strafrichterinnen und Strafrichter, Staatsanwaltschaft, Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte, Mitarbeitende in der Bewährungshilfe und im Strafvollzug.