Die großflächigen Umweltkontaminationen durch den Uranerzbergbau und die Hinterlassenschaften des Erzbergbaus in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (Bergwerke, Halden, Aufbereitungsanlagen, Absetzbecken etc.) stellen aufgrund ihrer Ausdehnung eine völlig neue Situation für den Strahlenschutz in der Bundesrepublik Deutschland dar. In der Strahlenschutzverordnung ist diese spezielle Problematik nicht abgedeckt. Da die Kontaminationen in dicht besiedelten, überwiegend industriell geprägten Gebieten auftreten und Sanierungsmaßnahmen vordringlich ergriffen werden sollten, wurde die Strahlenschutzkommission gebeten, möglichst schnell Empfehlungen zu den Strahlenschutzgrundsätzen für die Verwahrung, Nutzung oder Freigabe von kontaminierten Flächen, Halden, Gebäuden oder Materialien aus dem Uranerzbergbau abzugeben. Die Empfehlungen werden in diesem Band veröffentlicht.