Die Strahlenschutzverordnung regelt umfassend den Umgang mit radioaktiven Stoffen, ihre Beförderung, ihre Ein- und Ausfuhr, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Sie enthält Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten, für Einzelpersonen wie z.B. Patienten, für die Gesamtbevölkerung und die Umwelt.
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