Bepflanzungen an Straßen haben viele wichtige Funktionen. Sie fungieren als Blend- und Windschutz, schaffen Pufferzonen zwischen Fahrbahn und Umfeld und übernehmen wichtige ökologische Aufgaben, wie die Aufnahme von CO2 und das mindern von Lärm. Nicht alle Pflanzen sind jedoch als Straßenbegleitgrün geeignet. Seit März 2020 dürfen z.B. nur noch gebietsheimische Pflanzen außer Orts verwendet werden (
40 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Ebenso müssen auch an Straßenbegleitpflanzungen regelmäßig Kulturarbeiten ausgeführt werden um den Erhalt der Pflanzungen zu sichern und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Hierbei gilt es nicht nur verkehrssichere, sondern auch ökologische und wirtschaftliche Lösungen zu finden.
40 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Ebenso müssen auch an Straßenbegleitpflanzungen regelmäßig Kulturarbeiten ausgeführt werden um den Erhalt der Pflanzungen zu sichern und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Hierbei gilt es nicht nur verkehrssichere, sondern auch ökologische und wirtschaftliche Lösungen zu finden.