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Jedermann kann täglich in eine Situation geraten, die ihn zwingt, sich mit den straf- und privatrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls auseinanderzusetzen. Der vorliegende Kommentar dient dem Laien als Hilfestellung durch den Dschungel der Paragraphen und dem Praktiker als Nachschlagewerk zur raschen Orientierung.Folgende Punkte finden im neuen Kommentar besondere Erwähnung:- Neue Aspekte im Bereich der strafrechtlichen Erfassung von sog. "Rasern" (Problem des fraglichen Eventualvorsatzes)- Sonderprobleme im Bereich der Verurteilung infolge Vereitelung einer Blutprobe- Ungenügender Abstand…mehr

Produktbeschreibung
Jedermann kann täglich in eine Situation geraten, die ihn zwingt, sich mit den straf- und privatrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls auseinanderzusetzen. Der vorliegende Kommentar dient dem Laien als Hilfestellung durch den Dschungel der Paragraphen und dem Praktiker als Nachschlagewerk zur raschen Orientierung.Folgende Punkte finden im neuen Kommentar besondere Erwähnung:- Neue Aspekte im Bereich der strafrechtlichen Erfassung von sog. "Rasern" (Problem des fraglichen Eventualvorsatzes)- Sonderprobleme im Bereich der Verurteilung infolge Vereitelung einer Blutprobe- Ungenügender Abstand auf der Autobahn im Fokus von Beweiswürdigung und Auslegungsschwierigkeiten- Vertrauensgrundsatz im Strassenverkehr- Busse auf Bewährung
-RadarpolitikStand der Gesetzgebung: 1. September 2008Änderungen bei den im Buch enthaltenen Erlassen können abgerufen werden unter: www.navigator.ch/updates
Autorenporträt
Prof. Dr. iur. Dr. phil. Hans Giger ist emeritierter Professor für Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht, inklusive Rechtsvergleichung an der Universität Zürich sowie Gastprofessor an der Universität Fribourg i. Ü. Er publiziert zu Problemen des Privat- und Wirtschaftsrechts, der Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, der Privatrechtsphilosophie und den soziologischen und psychologischen Phänomenen des Rechts. Als Gründungspartner eines renommierten Zürcher Advokaturbüros ist Prof. Giger eng mit der Praxis verbunden.