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Dieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.
Die 39. Auflage befindet sich hinsichtlich Literatur und Rechtsprechung auf dem Stand März 2007. Bereits verarbeitet ist die außerordentlich wichtige
- Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die in weiten Teilen erst seit 1.3.2007 in Kraft ist. Wesentlicher Bestandteil dieser Novelle ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV, die in 50 Paragrafen den Bereich…mehr

Produktbeschreibung
Dieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.

Die 39. Auflage befindet sich hinsichtlich Literatur und Rechtsprechung auf dem Stand März 2007. Bereits verarbeitet ist die außerordentlich wichtige
- Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die in weiten Teilen erst seit 1.3.2007 in Kraft ist. Wesentlicher Bestandteil dieser Novelle ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV, die in 50 Paragrafen den Bereich des Zulassungsverfahrens, der zeitweiligen Teilnahme am Straßenverkehr, der Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr, der Überwachung des Versicherungsschutzes sowie des Fahrzeugregisters regelt. Umfangreiche Folgeänderungen ergeben sich u.a. in der StVZO, der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Verarbeitet sind darüber hinaus u.a. die folgenden Novellierungen:
- 39. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (EG-Typgenehmigungsverfahren für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen)
- 11. Ausnahmeverordnung zur StVO (elektronisches Parkraummanagement)
- 28. Verordnung zur Änderung der StVZO (neue Bestimmungen über Spiegel)
- 12. Ausnahmeverordnung zur StVO (befristete Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Wohnmobile)
- Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Speicherung von Angaben über die Verwertung von Altfahrzeugen, Fahrzeugregister)
- 14. StVO-Änderungsverordnung (Einschränkung des Werbeverbots auf der Hinweisbeschilderung von Autobahnen)
- 3. Straßenverkehrsrechts-Änderungsgesetz (begleitetes Fahren ab 17 Jahren, neue Strafbestimmungen über Verfälschung von Kilometerzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern)
- 41. Straßenverkehrsrechts-Änderungsverordnung vom 3.3.2006 (Neuregelungen zur Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO und der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO)
- 43. Straßenverkehrsrechts-Änderungsverordnung vom 28.3.2006 (Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz)
- 16. StVO-Änderungsverordung vom 11.5.2006 (Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten)
- Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 5.1.2007 (Änderungen des § 36 StVG).

Die aktuelle Rechtsprechung ist umfassend in der Kommentierung verarbeitet, so z.B. die neuen Entscheidungen des BGH zur Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, des Haftungsprivilegs des § 828 Abs. 2 BGB oder der Nichtanwendbarkeit des § 24 a StVG bei Nachweis von Drogen im Blut unterhalb analytischer Grenzwerte. Berücksichtigt ist auch die Entscheidung des großen Strafsenats des BGH über den Anwendungsbereich des § 69 StGB (strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung).

Rezension:
'(...) in 38. Aufl. erschienen ist, sich in der Vergangenheit bewährt hat und als Standardwerk anerkannt ist. Das trifft alles für 'den HENTSCHEL' zu. (...) Sämtliche seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2003 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen - es hat sich um 14 Gesetzesnovellen gehandelt - sind berücksichtigt, darunter vor allem auch die das durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz.'
Richter am OLG Detlef Burhoff, in: VRR, 1/2006, zur 38. Auflage

'(...) Der 'Hentschel' braucht keine Empfehlung mehr. Sein 'Straßenverkehrsrecht' gehört zu den meist zitierten Kommentaren. Die Neuauflage macht einmal mehr deutlich, warum das so ist. Es ist einfach unvorstellbar, dass jemand, der sich mit dem Straßenverkehrsrecht zu befassen hat, ohne diesen Kommentar auskommen könnte.'
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Ziegert, in: Zeitschrift für Schadensrecht, 9/2005, zur 38. Auflage

'(...) Auch die Neuauflage erfüllt wieder alle Ansprüche, die man gewohnt ist, an dieses Standardwerk zu stellen.'
Staatsanwalt Dr. Christian Gude, in: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Heft 7 / 2005, zur 38. Auflage

'(...) Der Kommentar von Peter Hentschel ist im Bereich des Straßenverkehrsrecht sicherlich der ausführlichste und profilierteste Kurzkommentar.(...)'
Thomas Hilpert, Köln, in: Der Nahverkehr, 6 / 2005, zur 38. Auflage

'(...) Erneut mussten auch für diese Auflage eine enorme Zahl von Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinienänderungen, einschließlich EU-Recht (das auch im Straßenverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnt) und eine kaum noch überschaubare Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und eingearbeitet werden, was wieder hervorragend gelungen ist.'
Professor Dr. Helmut Janker, in: Die Polizei, 05/2005, zur 38. Auflage

'(...) Zusammenfassend kann man daher davon ausgehen, dass die Kommentierung von Hentschel auch in der aktuellen Auflage insbesondere bezüglich ihrer Vollständigkeit und ihres fachlichen Tiefgangs weiterhin die Messlatte für andere Kommentierungen des Straßenverkehrsrechts darstellen wird. Gleichzeitig behält das Werk seinen besonderen praktischen Nutzwert, der nicht zuletzt auf der langjährigen richterlichen Erfahrung des kürzlich in die Anwaltschaft gewechselten Verfassers beruhen dürfte.'
Staatsanwalt Florian Pistor, in: Die Justiz, 05/2005, zur 38. Auflage

'(...) Es fehlen dem Rezensenten fasst die Worte, den 'Hentschel' gebührend als Richtmaßkommentar für den Straßenverkehrsrechtler auf allen Seiten des Richtertisches, für den Polizeibeamten, den Bußgeldsachbearbeiter und den Verkehrsteilnehmer zu preisen. Es ist in den vergangenen Jahren schon fast alles Lobenswerte gesagt worden, beispielsweise: 'Der Palandt des Straßenverkehrsrechts', 'Meßlatte aller anderen Kommentierungen ähnlicher Art', 'Arbeiten ohne Hentschel undenkbar', 'unverzichtbares Werk und Beweis für unermüdliche Fleißarbeit'. In der Tat, wer sich mit dem Straßenverkehrsrecht einschließlich verkehrsrechtlichen Bußgeld - und Strafrecht befassen muss oder will, wird bei seinen rechtlichen Fahndungen nach Gesetz und Recht fündig. Und das besonders Gute am 'Hentschel'. Man versteht den Text auf Anhieb, man muss die einzelnen Sätze nicht mühsam in seine sinnhaltigen Aussagen zerlegen und zusammensetzen. Mit dem 'Hentschel' kommt man auf die rechte Straße und schnell zum gesteckten Ziel.'
In: owiz, 2/2005, zur 38. Auflage

'(...) Der 'Hentschel' gehört nicht nur äußerlich, zu den gewichtigsten Werken im Straßenverkehrsrecht. Wer seine neueste Auflage hat, hat immer die besseren Argumente.'
In: Der Verkehrsjurist, 05/2005, zur 38. Auflage

'(...) Der Kommentar zum Straßenverkehrsrecht von Hentschel ist ein Klassiker, der dem Praktiker alles bietet, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt. (...) Für den Rechtspraktiker ist das Werk unentbehrlich; nützliche Dienste leistet es aber auch den Praktikern der Verkehrswirtschaft.'
In: Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, 21.03.2005, zur 38. Auflage

'(...) Der Hentschel, so verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk ...! Man könnte nicht nur seine Uhr präzise hinsichtlich des zweijährlichen Erscheinungsabstandes der Neuauflagen 'stellen' (i.d.R. zu Beginn des jeweiligen Jahres) , auch die uneingeschränkte Verlässlichkeit des Kommentars ist mit der eines Schweizer Uhrwerks vergleichbar: Ein straßenverkehrsrechtliches Themengebiet, das im Hentschel nicht prägnant mit zuverlässigen Fundstellen für weitere Recherchen zu finden ist, muss wahrscheinlich erst noch von Gesetzgeber 'erfunden' (sprich auf den 'Gesetzgebungsweg gebracht') werden (... und wird dann im Regelfall spätestens in der Neuauflage von Hentschel berücksichtigt)! Insofern ist der Rezensent der Auffassung, dass der Hentschel auch im Zeitalter des Internets - mit seinen nahezu unerschöpflichen Informationsmöglichkeiten - zu einer der wenigen Informationsquellen zählt, die als Pflichtlektüre in das Bücherregal eines jeden Verkehrsunternehmers gehört. Uneingeschränkt zu empfehlen!'
In: IHK zu Essen , Verkehrsinformationsdienst, Nr. 4/2005, zur 38. Auflage

'(...) Wenn es ein Kommentar zum Straßenverkehrsrecht für sich in Anspruch nehmen kann als 'der Standardkommentar' bezeichnet zu werden, dann gebührt dieses Lob seit vielen Jahren dem 'Hentschel'. Auch die nunmehr vorliegende 37. Auflage dieses für Verkehrsrechtpraktiker nach wie vor unverzichtbaren Werkes liefert einen erneuten Beweis für unermüdliche Fleißarbeit ab. (...) Zusammenfassend bleibt dem Rezensenten nur noch festzustellen, dass am Hentschel auf lange Sicht wohl kein Weg vorbei geht, wenn man sich beruflich oder auch wissenschaftlich intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen hat. Auch die 38. Auflage wird dieses Urteil im Jahr 2005 bestätigen.'
In: Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 17.2.2005, zur 37. Auflage

Expertenmeinung von Rechtsanwalt Ulrich Gabriel, zur 38. Auflage:
'Wenige Rechtsgebiete sind in den letzten Jahren umfangreicheren Neuerungen ausgesetzt gewesen als das des Strassenverkehrsrechts. Die entsprechenden Normen und Bestimmungen mussten demgemäss - auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich hierzu ergangenen Rechtssprechung und der aktuell vorliegenden juristischen Literatur - zum grossen Teil neu kommentiert werden. Allein 14 Novellierungen waren im Bereich der StVZO, dem StVG und vor allem der Fahrerlaubnis-Verordnung seit dem Erscheinen der Vorauflage in das neue Werk einzuarbeiten. Hentschel hat sich dieser Aufgabe gestellt und ist ihr wiederum mit Bravour mehr als gerecht geworden. Er bleibt auch in der 38. Auflage als d e r Experte auf diesem Rechtsgebiet unübertroffen. Mitberücksichtigt sind von ihm ebenfalls verkehrsstrafrechtliche Neuerungen des StGB, solche des Zulassungs- und Fahrerlaubnisrechts sowie im Haftungsrecht die Auswirkungen der im Jahre 2002 erfolgten Novellierung des Schadensersatzrechts. Die Kommentierung zur StVO bildet - neu und noch übersichtlicher gegliedert - einen besonderen Schwerpunkt des Werks. Es stimmt nach wie vor und ohne jede Einschränkung: Strassenverkehrsrecht ohne Hentschel ist schlichtweg nicht denkbar. Seine Kommentierung gehört zur Pflichtlektüre bei der Klärung von Rechtsfragen auf diesem Gebiet.'

'(...) Wie die Vorauflagen ist der 'Hentschel' ein bewährtes Arbeitsmaterial für den Praktiker.'
Rechtsanwalt Peter Winter, in: Blutalkohol, Vol. 40/ 2003, zur 37. Auflage

'(...) Insgesamt stellt auch die 37. Auflage des Kommentars für die Praxis das Arbeitsmittel erster Wahl dar, an dem sich alle anderen Kommentierungen messen lassen müssen.'
Florian Pistor, Staatsanwalt, in: Die Justiz, Mai 2003, zur 37. Auflage

'(...) Das Buch ist (...) auf dem neuesten Stand der Gesetzesgebung und der Rechtsprechung. Es ist eine nahezu unentbehrliche Hilfe bei der Klärung von Rechtsfragen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts.'
Dirk Fredrich, Wiesbaden, in: Hessische Polizeirundschau, 11-12/ 2003, zur 37. Auflage

' (...) Der neue »Hentschel« stellt für den im Straßenverkehrsrecht tätigen Sachbearbeiter ein unentbehrliches Hilfsmittel dar, auf das er bei seiner täglichen Arbeit nicht verzichten kann.'
In: Der Öffentliche Dienst, 8-9/ 2003, zur 37. Auflage

' (...) Überdies hat der Autor - er ist Richter am Amtsgericht Köln - die relevante Rechtsprechung vorbildlich eingearbeitet. Das Urteil ist daher eindeutig: Was der Palandt für den Zivilrechtler ist der Hentschel für den Verkehrsjuristen - er bleibt das Maß der straßenverkehrsrechtlichen Literatur.'
Marcus Preu, in: Verkehrsdienst, 04/ 2003, zur 37. Auflage

' (...) Straßenverkehrsrecht ohne Hentschel ist nicht denkbar.'
Dr. Wolfgang Kürschner, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Karlsruhe, in: NZV, Heft 5/ 2003, zur 37. Auflage

' (...) Wenn ein Kommentar zum Straßenverkehrsrecht für sich in Anspruch nehmen kann, als der Standardkommentar bezeichnet zu werden, dann gebührt dieses Lob bereits seit vielen Jahren dem »Hentschel«. Auch die nunmehr vorliegende 37. Auflage dieses für Verkehrsrechtspraktiker nach wie vor unverzichtbaren Werks liefert einen erneuten Beweis für unermüdliche Fleißarbeit ab. (...) Zusammenfassend bleibt dem Rezensenten nur festzustellen, dass am Hentschel auf lange Sicht wohl kein Weg vorbei geht, wenn man sich beruflich oder auch wissenschaftlich intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen hat.'
Prof. Dr. Dieter Müller, Bautzen, in: Neue Justiz, 7/ 2003, zur 37. Auflage

'(...) Der Hentschel ist ein Standardwerk des Straßenverkehrsrechts, das in keinem Güterkraftverkehrs- oder Straßenpersonenverkehrsunternehmenfehlen darf. Für jedes Unternehmen, das eine Lösung zu straßenverkehrsrechtlichen Problemen sucht, gehört der Hentschel einfach zur Pflichtlektüre.'
In: IHK Essen - Verkehrsinformationsdienst, 1-6/ 2003, zur 37. Auflage
Autorenporträt
Peter Hentschel +. Fortgeführt von Dr. Peter König, Ministerialrat und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor.