Die Befassung mit technikbasierten Risiken ist zu einem zentralen Thema des Rechts geworden. Ging es in einer ersten Phase darum, die Grundlagen staatlicher Risikosteuerung und die rechtlichen Eigenarten des Risikoverwaltungsrechts zu präzisieren, treten in einer zweiten Phase spezifische Schwierigkeiten des Risikorechts zutage. Mit dem Konzept eines Risk-Based Approach, das aus dem anglo-amerikanischen Umgang mit Risiken hervorgegangen ist, sind neue Impulse in die kontinentaleuropäische Diskussion um das Risikorecht hineingetragen worden. Staatliche Risikoregulierung soll danach zu ihrer Rechtfertigung effektiver, auf nachvollziehbare wissenschaftliche Nachweise gestützter Begründungen bedürfen. Beim Einsatz risikoregulierender Maßnahmen sollen ökonomische Aspekte und Kosten-Nutzen-Erwägungen eine maßgebende Rolle spielen. Die ursprünglich als Gutachten für das Umweltbundesamt erstellte Studie nimmt dies zum Anlass, Grundprobleme und Grenzen rechtlicher Risikoregulierung näher in den Blick zu nehmen und den Risk-Based Approach kritisch zu hinterfragen.