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Die heimliche Erfassung grenzüberschreitender und rein ausländischer Telekommunikationsverkehre durch den Bundesnachrichtendienst geriet durch die Enthüllungen Edward Snowdens und den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in den Fokus. Mittels dieser im Grundsatz vom BVerfG gebilligten »Ausnahmebefugnis« werden gewichtige Erkenntnisse gewonnen, zugleich jedoch anlasslos grundrechtlich geschützte Daten in enormem Ausmaß gefiltert und analysiert. Die Arbeit beleuchtet den Filtermechanismus vor dem Hintergrund des Fernmeldegeheimnisses und zeigt auf, dass dessen formaler…mehr

Produktbeschreibung
Die heimliche Erfassung grenzüberschreitender und rein ausländischer Telekommunikationsverkehre durch den Bundesnachrichtendienst geriet durch die Enthüllungen Edward Snowdens und den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in den Fokus. Mittels dieser im Grundsatz vom BVerfG gebilligten »Ausnahmebefugnis« werden gewichtige Erkenntnisse gewonnen, zugleich jedoch anlasslos grundrechtlich geschützte Daten in enormem Ausmaß gefiltert und analysiert. Die Arbeit beleuchtet den Filtermechanismus vor dem Hintergrund des Fernmeldegeheimnisses und zeigt auf, dass dessen formaler Geheimnisschutz sowohl für die Frage der territorialen Reichweite als auch für die Einordnung informationstechnisch anspruchsvoller Filterkaskaden fruchtbar gemacht werden kann. Zugleich werden die strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen an die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung im Lichte der Leitentscheidung kritisch gewürdigt und Defizite des zersplitterten einfachen Rechts aufgezeigt.
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Autorenporträt
Jannis Vogt studierte von 2010 bis Ende 2015 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Fabian Wittreck (Institut für Öffentliches Recht und Politik) und war zeitweise promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei tätig. Die Promotion wurde zudem durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Seit Anfang 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bochum.
Rezensionen
»Vogt leistet insgesamt nicht nur einen wichtigen Beitrag durch die systematische Aufarbeitung eines überaus relevanten Themas, das bisher nicht in diesem Detail untersucht wurde. Er ermöglicht außerdem Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Disziplinen einen Zugang, indem er juristische, politische und technische Aspekte aufgreift und überaus sorgfältig, verständlich und umfassend analysiert. Inwiefern die vielen Unzulänglichkeiten, die Vogt im Recht der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung herausarbeitet, vom Gesetzgeber beantwortet werden, bleibt abzuwarten.« Anne Fock, in: Neue Justiz, Heft 8/2023