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Ursprünglich ist das Nachbarrecht als ein Bündel von Eigentumsbeschränkungen entstanden, die die miteinander kollidierenden Rechte von Haus- und Grundeigentümern benachbarter Wohngrundstücke und Bauernhöfe aufeinander abstimmen sollten. Inzwischen sind aber neue Fragen nachbarrechtlichen Inhalts entstanden. So spielen Fragen der Tierhaltung und der Lärmbelästigung eine weitaus größere Rolle in nachbarrechtlichen Streitigkeiten als früher, was sicher auch in der dichter gewordenen Besiedlung wurzeln dürfte. Diese Beispiele machen deutlich, dass sich das Nachbarrecht nicht nur an die Eigentümer…mehr

Produktbeschreibung
Ursprünglich ist das Nachbarrecht als ein Bündel von Eigentumsbeschränkungen entstanden, die die miteinander kollidierenden Rechte von Haus- und Grundeigentümern benachbarter Wohngrundstücke und Bauernhöfe aufeinander abstimmen sollten. Inzwischen sind aber neue Fragen nachbarrechtlichen Inhalts entstanden. So spielen Fragen der Tierhaltung und der Lärmbelästigung eine weitaus größere Rolle in nachbarrechtlichen Streitigkeiten als früher, was sicher auch in der dichter gewordenen Besiedlung wurzeln dürfte. Diese Beispiele machen deutlich, dass sich das Nachbarrecht nicht nur an die Eigentümer benachbarter Grundstücke wenden kann. Es muss auch die Mieter benachbarter Wohnungen ansprechen, um einen flächendeckenden Anspruch als Rechts- und Friedensordnung zu erheben. Denn ob der Urheber lauter nächtlicher Musikdarbietungen Wohnungseigentümer oder Wohnungsmieter ist, ändert nichts an der Notwendigkeit, auf den Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Deshalb kann es heute keinem Zweifel mehr unterliegen, dass auch die Mieter Träger nachbarlicher Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitmietern, Vermietern und eigentlichen Grundstücksnachbarn sind. Die Broschüre arbeitet diese neu entstandenen nachbarrechtlichen Fragen auf und behandelt alle in der Praxis häufigen Streitgründe sowie die Rechte der genannten Gruppen im Falle des „Nachbarstreits.“ Die Broschüre ist für Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften mit Vermietungslagen, Wohnungsverwaltungsgesellschaften und Wohnungsunternehmen, für alle rechtsberatenden Berufe und nicht zuletzt für die Justiz gemacht.