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1998 jährte sich zum fünfzigsten Mal die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diese Rechte sind keine Privillegien, die eine Regierung gewähren oder entziehen kann. Dem Recht des Staates, Sanktionen zu verhängen, setzen die Menschenrechte mithin Grenzen. Dagegen sprechen Zahlen und Fakten: etwa 100 Länder verhängen aus verschiedensten Rechtsgründen die Todesstrafe: Mord, Raubüberfall, Vergewaltigung, Ehebruch . . . und auch in deutschsprachigen Ländern wird der Ruf nach der Wiedereinführung der Todesstrafe wieder lauter. Das vorliegende Buch…mehr

Produktbeschreibung
1998 jährte sich zum fünfzigsten Mal die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diese Rechte sind keine Privillegien, die eine Regierung gewähren oder entziehen kann. Dem Recht des Staates, Sanktionen zu verhängen, setzen die Menschenrechte mithin Grenzen. Dagegen sprechen Zahlen und Fakten: etwa 100 Länder verhängen aus verschiedensten Rechtsgründen die Todesstrafe: Mord, Raubüberfall, Vergewaltigung, Ehebruch . . . und auch in deutschsprachigen Ländern wird der Ruf nach der Wiedereinführung der Todesstrafe wieder lauter. Das vorliegende Buch blickt in die dunkle Geschichte der Todesstrafe, schaut hinter die Kulissen der heutigen Praxis und fragt nach den Kriterien von Humanität. Schließlich bezieht es auf dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion eindeutig Stellung: in einer zivilisierten Gesellschaft darf niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen.