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Das Grundgesetz legt dem Bund vergleichsweise profan auf, Streitkräfte aufzustellen. Deren maßgeblichen Zweck bestimmt es ebenfalls: Verteidigung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Was aber, wenn das Verteidigungsverständnis auf einem Angriffsverständnis gründet, das sich, in Abwesenheit positiver Kenntnis über Herkunft und Urheberschaft, im Cyberraum nur schwerlich perpetuieren lässt? Plötzlich entsteht ein Konflikt mit den Zuständigkeiten und Aufgaben anderer Behörden sowie tradierten Abgrenzungsmustern. Wann löst ein Sachverhalt die Verteidigungspflicht aus, wann muss polizeilich…mehr

Produktbeschreibung
Das Grundgesetz legt dem Bund vergleichsweise profan auf, Streitkräfte aufzustellen. Deren maßgeblichen Zweck bestimmt es ebenfalls: Verteidigung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Was aber, wenn das Verteidigungsverständnis auf einem Angriffsverständnis gründet, das sich, in Abwesenheit positiver Kenntnis über Herkunft und Urheberschaft, im Cyberraum nur schwerlich perpetuieren lässt? Plötzlich entsteht ein Konflikt mit den Zuständigkeiten und Aufgaben anderer Behörden sowie tradierten Abgrenzungsmustern. Wann löst ein Sachverhalt die Verteidigungspflicht aus, wann muss polizeilich gehandelt werden? Wann werden die Nachrichtendienste aktiv? Dürfen die einen die Methoden der anderen verwenden? Und welche Rolle spielt der Parlamentsvorbehalt? Kurzum: Wie steht es um den Streitkräfteeinsatz zur Verteidigung gegen Cyberangriffe?
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Rezensionen
»Fazit: Abseits politischer Erwägungen muss das Buch jeden interessieren, der mit IT-Sicherheit zu tun hat, sei es, um Bedrohungen überhaupt zu erkennen, oder sei es, um ihnen in der gebotenen Weise wirksam zu begegnen. Dass dazu im Extremfall auch der Einsatz der Streitkräfte gehören kann, hat der Verfasser überzeugend nachgewiesen.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 3/2021