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In der vorliegenden Veröffentlichung entwickelt Jan von Trotha ein Modell für die schadensersatzrechtliche Haftung des Arbeitgebers - sofern arbeitsplatzbezogener Stress eine Gesundheitsverletzung hervorgerufen hat. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die mittlerweile gefestigte britische Rechtsprechung zu diesem Problem, in der eine solche Haftung anerkannt wird.
Daraus ergibt sich die Frage, wie die haftungsrechtliche Situation im deutschen Recht zu beurteilen ist. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Verletzung der Schutzpflicht des Arbeitgebers. Neben deren
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Produktbeschreibung
In der vorliegenden Veröffentlichung entwickelt Jan von Trotha ein Modell für die schadensersatzrechtliche Haftung des Arbeitgebers - sofern arbeitsplatzbezogener Stress eine Gesundheitsverletzung hervorgerufen hat. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die mittlerweile gefestigte britische Rechtsprechung zu diesem Problem, in der eine solche Haftung anerkannt wird.

Daraus ergibt sich die Frage, wie die haftungsrechtliche Situation im deutschen Recht zu beurteilen ist. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Verletzung der Schutzpflicht des Arbeitgebers. Neben deren dogmatischen Grundlagen behandelt der Autor vor allem die Frage, wie weit die Schutzpflicht ihrem Umfang nach in Fällen eines gestressten Arbeitnehmers reicht und durch welches Handeln oder Unterlassen sie verletzt werden kann. Daneben werden auch die übrigen Voraussetzungen für eine Haftung des Arbeitgebers, wie beispielsweise dessen Verschulden oder das Nichteingreifen des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII ebenso wie prozessuale Aspekte der Geltendmachung derartiger Haftungsansprüche diskutiert.

Im Ergebnis kann dabei durchaus eine Haftung des Arbeitgebers angenommen werden, vorausgesetzt dieser hat bei einer hinreichend erkennbaren drohenden Gesundheitsverletzung nicht alle möglichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen zugunsten des Arbeitnehmers getroffen.

Zur Abrundung beschäftigt sich der Autor - unter Zugrundelegung des entwickelten Haftungsmodells - noch mit einigen weitergehenden Fragestellungen, wie beispielsweise den sich aus dem Modell ergebenden Konsequenzen unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
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