Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienethik, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunstfreiheit ist in Deutschland ein im Grundgesetz geregeltes Recht und schützt nicht nur die freie künstlerische Betätigung, sondern auch die Verbreitung des Kunstwerkes, den so genannten Wirkungsbereich. Was aber, wenn das Kunstwerk ethisch nicht vertretbare Inhalte darstellt oder für jugendliche Rezipienten sogar als gefährdend eingestuft werden muss? Treten Konflikte zwischen der Kunstfreiheit und dem Jugendschutz auf, ist es Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Einzelfall nach der Abwägung beider Verfassungsgüter zu bewerten.Regelmäßig wird der Einsatz der BPjM im Zusammenhang mit der musikalischen Kunstform HipHop erforderlich. Publikationen aus dem HipHop-Genre lösen Diskussionen über eine mögliche Indizierung der Werke dabei oftmals durch ihre gewaltverherrlichenden und -anreizenden Songtexte aus.Dieser Sachverhalt muss aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und hinterfragt werden. Im ersten Schritt stellt sich die Frage, wann eine Aufnahme auf den Index überhaupt gerechtfertigt ist. Wann können Songtexte als gewaltverherrlichend eingestuft werden? Müsste bei einer Indizierung nicht von Zensur und damit von einem Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gesprochen werden? Im zweiten Schrittbleibt zu klären, welche Auswirkungen die Aufnahme auf den Index für den publizierenden Künstler und seine Rezipienten haben kann. Kann die Indizierung nicht als eine Art Härteprädikat ausgelegt werden und damit als Marketingstrategie fungieren?Wie ist der Gegenstandsbereich aus medienethischer Perspektive zu bewerten?
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