
Struktur und Analyse der abstrakten Schadensberechnung im Kauf- und Mietrecht.
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Der Begriff der »abstrakten Schadensberechnung« beschäftigt seit dem 19. Jahrhundert Rechtsprechung und Literatur. Im Mittelpunkt der mittlerweile kaum noch zu überblickenden Diskussion steht die Frage, auf welche Weise ein Schadensersatz berechnet werden kann, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde, es aber weder zu einem konkreten Deckungsgeschäft kommt noch ein konkret entgangener Gewinn vom Schadensersatzgläubiger nachgewiesen wird. Während die überwiegende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes in diesen Fällen § 252 S. 2 Alt. 1 BGB als Grundstein für di...
Der Begriff der »abstrakten Schadensberechnung« beschäftigt seit dem 19. Jahrhundert Rechtsprechung und Literatur. Im Mittelpunkt der mittlerweile kaum noch zu überblickenden Diskussion steht die Frage, auf welche Weise ein Schadensersatz berechnet werden kann, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde, es aber weder zu einem konkreten Deckungsgeschäft kommt noch ein konkret entgangener Gewinn vom Schadensersatzgläubiger nachgewiesen wird. Während die überwiegende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes in diesen Fällen § 252 S. 2 Alt. 1 BGB als Grundstein für die abstrakte Berechnungsmethode heranzieht und die Ersatzfähigkeit des Schadens von dem »gewöhnlichen Verlauf der Dinge« abhängig macht, plädiert die vorliegende Untersuchung für eine, an dem Verkehrswert der nicht erbrachten Leistung anknüpfende Betrachtung. Dabei sind schadensrechtliche, aber auch ökonomische Grundsätze in Blick zu nehmen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Differenzhypothese.