Der Begriff der »abstrakten Schadensberechnung« beschäftigt seit dem 19. Jahrhundert Rechtsprechung und Literatur. Im Mittelpunkt der mittlerweile kaum noch zu überblickenden Diskussion steht die Frage, auf welche Weise ein Schadensersatz berechnet werden kann, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde, es aber weder zu einem konkreten Deckungsgeschäft kommt noch ein konkret entgangener Gewinn vom Schadensersatzgläubiger nachgewiesen wird. Während die überwiegende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes in diesen Fällen § 252 S. 2 Alt. 1 BGB als Grundstein für die abstrakte…mehr
Der Begriff der »abstrakten Schadensberechnung« beschäftigt seit dem 19. Jahrhundert Rechtsprechung und Literatur. Im Mittelpunkt der mittlerweile kaum noch zu überblickenden Diskussion steht die Frage, auf welche Weise ein Schadensersatz berechnet werden kann, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde, es aber weder zu einem konkreten Deckungsgeschäft kommt noch ein konkret entgangener Gewinn vom Schadensersatzgläubiger nachgewiesen wird. Während die überwiegende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes in diesen Fällen § 252 S. 2 Alt. 1 BGB als Grundstein für die abstrakte Berechnungsmethode heranzieht und die Ersatzfähigkeit des Schadens von dem »gewöhnlichen Verlauf der Dinge« abhängig macht, plädiert die vorliegende Untersuchung für eine, an dem Verkehrswert der nicht erbrachten Leistung anknüpfende Betrachtung. Dabei sind schadensrechtliche, aber auch ökonomische Grundsätze in Blick zu nehmen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Differenzhypothese.
Fritz Stenger studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians Universität in Würzburg. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung promovierte er dort am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Wolfram Buchwitz, an dem er seit Mai 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt ist. Seit April 2023 ist der Autor Rechtsreferendar am Landgericht Schweinfurt.
Inhaltsangabe
Einleitung Forschungsgegenstand - Einführung in die Thematik
1. Der abstrakt berechnete Käuferschaden Der abstrakt berechnete Käuferschaden in seinen Anfängen - Der abstrakt berechnete Käuferschaden als Weiterveräußerungsvermutung - Der abstrakt berechnete Käuferschaden als stets zu ersetzender Mindestschaden - Der abstrakt berechnete Käuferschaden als nicht zugeflossener Vertragswert - Der abstrakt berechnete Käuferschaden nach 376 Abs. 2 HGB
2. Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden in seinen Anfängen - Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden als entgangener Gewinn - Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden als nicht zugeflossener Vertragswert - Der abstrakte Verkäuferschaden als stets zu ersetzender Mindestschaden
3. Der abstrakt berechnete Mieterschaden Der abstrakte Mieterschaden als entgangener Gewinn - Der abstrakt berechnete Mieterschaden als nicht zugeflossener Vertragswert
4. Der abstrakt berechnete Vermieterschaden Die abstrakte Schadensberechnung des Vermieters als Mietausfallschaden - Der abstrakt berechnete Vermieterschaden als nicht zugeflossener Vertragswert
Einleitung Forschungsgegenstand - Einführung in die Thematik
1. Der abstrakt berechnete Käuferschaden Der abstrakt berechnete Käuferschaden in seinen Anfängen - Der abstrakt berechnete Käuferschaden als Weiterveräußerungsvermutung - Der abstrakt berechnete Käuferschaden als stets zu ersetzender Mindestschaden - Der abstrakt berechnete Käuferschaden als nicht zugeflossener Vertragswert - Der abstrakt berechnete Käuferschaden nach 376 Abs. 2 HGB
2. Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden in seinen Anfängen - Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden als entgangener Gewinn - Der abstrakt berechnete Verkäuferschaden als nicht zugeflossener Vertragswert - Der abstrakte Verkäuferschaden als stets zu ersetzender Mindestschaden
3. Der abstrakt berechnete Mieterschaden Der abstrakte Mieterschaden als entgangener Gewinn - Der abstrakt berechnete Mieterschaden als nicht zugeflossener Vertragswert
4. Der abstrakt berechnete Vermieterschaden Die abstrakte Schadensberechnung des Vermieters als Mietausfallschaden - Der abstrakt berechnete Vermieterschaden als nicht zugeflossener Vertragswert
Schluss
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