Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache
Martin Wilke
Gebundenes Buch

Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache

Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des § 69 StPO unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabemöglichkeiten der Verteidigung - zugleich eine Gegenüberstellung mit aussagepsychologischen Grundsätzen

Herausgegeben: Waßmer, Martin
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Die zentrale Bedeutung des Zeugenbeweises steht in beachtenswertem Gegensatz zu den kargen gesetzlichen Regelungen zur Vernehmung. Nach § 69 StPO folgt auf einen anfänglichen Bericht nötigenfalls das Verhör. Zwar ist dem Verteidiger hierbei nach § 240 Abs. 2 StPO auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Zeugen zu richten. Nach herrschender Meinung soll er aber nur genau umrissene und inhaltlich beschränkte Fragen stellen dürfen. Zusammenhängende Erklärungen dürfe nur der Vorsitzende einfordern. Martin Wilke widmet sich der Frage, ob das Fragerecht des Verteidigers in der Hauptverhan...