Charakteristisch für die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht ist die Ausweitung der entsprechenden Tatbestände mit einer Tendenz zur Ausweitung des gesamten Strafrechts. Während an der Strafwürdigkeit wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen mehrheitlich keine Zweifel bestehen, gilt für die Legitimation und die Begrenzung des Wirtschaftsstrafrechts das Gegenteil. Eine wirkliche Systematisierung der Materie ist bisher noch nicht gelungen. Losgelöst vom Rechtsgutsdogma erarbeitet die Verfasserin anhand der betrugsspezifischen Unrechtsstruktur eine neue Dogmatik zur systematisierten Erfassung von Wirtschaftskriminalität. Am Beispiel des Submissionsbetrugs und des Scalpings zeigt sie neue Wege zur Veränderung der beschriebenen Situation des Wirtschaftsstrafrechts.