»Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist die Analyse des Typus 'bürgerliche Öffentlichkeit'.« Um dieser komplexen Aufgabe gerecht zu werden, integriert Habermas Aspekte aus soziologischen, ökonomischen, staatsrechtlichen, politologischen sowie sozial- und ideengeschichtlichen Untersuchungen. 'Bürgerliche Öffentlichkeit' begreift er als eine epochaltypische Kategorie, die sich nicht aus der spezifischen Entwicklungsgeschichte der im europäischen Hochmittelalter entspringenden 'bürgerlichen Gesellschaft' herauslösen läßt. 'Öffentlichkeit' faßt er als eine historische Kategorie und zeigt beispielsweise, daß in einem präzisen Sinn etwa von 'öffentlicher Meinung' erst im England des späten 17. und im Frankreich des 18. Jahrhunderts die Rede sein kann.