Der erste Teil des Buches Verfassung und Verwaltung enthält Überblicksdarstellungen wie etwa zu den Länderstrukturen Süddeutschlands oder zur Erneuerung der Staatlichkeit 1945, des Weiteren Einzelstudien z.B. über die Gewaltentrennung 1848 oder die Wahlen vor allem des Reichs- beziehungsweise Bundespräsidenten. Der zweite Teil Gesetzgebung widmet sich deren Anfängen in der frühen Neuzeit und dem Problem der gehörigen Kundmachung.
Der erste Teil des Buches Verfassung und Verwaltung enthält Überblicksdarstellungen wie etwa zu den Länderstrukturen Süddeutschlands oder zur Erneuerung der Staatlichkeit 1945, des Weiteren Einzelstudien z.B. über die Gewaltentrennung 1848 oder die Wahlen vor allem des Reichs- beziehungsweise Bundespräsidenten. Der zweite Teil Gesetzgebung widmet sich deren Anfängen in der frühen Neuzeit und dem Problem der gehörigen Kundmachung.
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Autorenporträt
Der Autor: Wilhelm Brauneder wurde 1943 geboren. Seit 1972 ist er Dozent, seit 1980 ordentlicher Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien; Mitherausgeber u.a. der Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte. Arbeitsgebiete: Verfassungsgeschichte (insbesondere Österreichische Verfassungsgeschichte, 8. Aufl. 2001), Privatrechtsgeschichte, Familienrecht und Verfassungsrecht. Er ist Wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann-Instituts für vergleichende Rechtssystemforschung in Wien.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Territorialstrukturen im süddeutsch-österreichischen Raum - 1848 nach 1848 - Populäre Vermittlung von Kenntnissen über Staat und Verfassung - Die Wahl des Staatsoberhauptes in Republiken - Frühneuzeitliche Gesetzgebung: Einzelaktionen oder Wahrung einer Gesamtrechtsordnung? - Gehörige Kundmachung - entschuldbare Rechtsunkenntnis.
Aus dem Inhalt: Territorialstrukturen im süddeutsch-österreichischen Raum - 1848 nach 1848 - Populäre Vermittlung von Kenntnissen über Staat und Verfassung - Die Wahl des Staatsoberhauptes in Republiken - Frühneuzeitliche Gesetzgebung: Einzelaktionen oder Wahrung einer Gesamtrechtsordnung? - Gehörige Kundmachung - entschuldbare Rechtsunkenntnis.
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