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Was Jlirgen Rodig unter Gesetzgebungstheorie ver stand und welche Bedeutung er ihr zumaB, ist in der Einleitung zu den "Studien" aus dem Jahre 1976 nachzulesen. Diesen Ansatz galt es fortzuflihren. Allerdings mit einer Einschrankung: Rodigs Denken war ganz zentral von der mathematischen Logik be stimmt. In ihr sah er 'seine' Methode und sie soll te ihn auch zu 'seinem' System der Gesetzgebungs theorie flihren. Logische Untersuchungen bildeten denn auch - besonders durch Rodigs eigene Arbeiten - ein Kernstlick der ersten Studien. Rodigs frliher Tod muBte hier eine Zasur setzen. In Abkehr von…mehr

Produktbeschreibung
Was Jlirgen Rodig unter Gesetzgebungstheorie ver stand und welche Bedeutung er ihr zumaB, ist in der Einleitung zu den "Studien" aus dem Jahre 1976 nachzulesen. Diesen Ansatz galt es fortzuflihren. Allerdings mit einer Einschrankung: Rodigs Denken war ganz zentral von der mathematischen Logik be stimmt. In ihr sah er 'seine' Methode und sie soll te ihn auch zu 'seinem' System der Gesetzgebungs theorie flihren. Logische Untersuchungen bildeten denn auch - besonders durch Rodigs eigene Arbeiten - ein Kernstlick der ersten Studien. Rodigs frliher Tod muBte hier eine Zasur setzen. In Abkehr von der Normlogik vertrat Rodig nicht nur die Anwen dung einer, wie er es nannte, "ganz normalen mathe matischen Logik" in der Rechtswissenschaft, im Be reich der Gesetzgebungstheorie ist ihm der logi sche Ansatz liberhaupt erst zu danken. Zu genu in war dabei sein Denken, als daB er bereits unmittel bare Nachfolger hatte finden konnen. Arbeiten zur Logik wird man deshalb in diesem Band vergeblichsuchen. In Jlirgen Rodig fand ich einen akademischen Lehrer, der eine fast erdrlickende schopferische Kraft und Brillanz mit groBer menschlicher Glite verband. Flir die allzu kurze Zeit, die ich mit ihm arbeiten durfte, mochte ich ihm hier danken. GieBen, im Herbst 1982 HARALD KINDERMANN Inhaltsverzeichnis Gesetz als Regelungsform Uber Arbeitsrechtkodifikation. THEO MAYER-MALY 2 Die Abgrenzung von Schuldrecht und Handelsrecht als legislatorisches Problem. EBERHARD SCHWARK 11 Empirisches zum Stichwort Gesetzesflut. WOLFGANG C. MULLER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Untersuchung von Referenzen und Kornrnuni- tionen in der Gesetzgebung. FRIEDRICH LACHMAYER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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